Alfhausen/Bramsche I Bersenbrücker Kreisblatt vom 13. Juli 2018

Wird ein Sperrbezirk eingerichtet, um die Straßenprostitution an der B 68 in Alfhausen-Thiene und Bramsche zu unterbinden? Nach einem entsprechenden Antrag aus Alfhausen ist darüber noch keine Entscheidung gefallen.

An der Bundesstraße 68 hat sich an der Grenze von Bramsche und Alfhausen ein Straßenstrich gebildet. Prostituierte bieten ihre Dienste teils auf dem Parkplatz Thiener Feld, teils auf Einmündungen zu Wegen in der Nähe an. Der Straßenstrich hat schon zu vielen Beschwerden in Alfhausen, Hesepe und Sögeln geführt, bislang hieß es aber, er bleibe im Rahmen, den das Prostitutionsgesetz von 2002 abstecke und sei damit legal.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Christian Calderone bat jedoch gemeinsam mit der CDU Alfhausen im April 2018 die Polizeidirektion Osnabrück, die Einrichtung eines Sperrgebiets zu prüfen. Grundsätzlich ist für einen solchen Schritt zwar das Land Niedersachsen zuständig, dieses hat die Befugnisse allerdings an die Polizeidirektionen übertragen. Dort allerdings ist noch keine Entscheidung getroffen worden. „Die recht umfangreiche juristische Überprüfung dauert an“, erklärt ein Sprecher auf Anfrage.

Die Initiative zur Einrichtung eines Sperrbezirks betrachteten sowohl die Polizei in Bersenbrück als auch die Stadt Bramsche von Beginn an skeptisch. „Vorbehaltlich der Prüfung durch die Polizeidirektion Osnabrück gibt es für einen Sperrbezirk aus meiner Sicht kaum ausreichende Gründe“, sagte der Leiter des Kriminal- und Ermittlungsdienstes des Polizeikommissariats Bersenbrück, Reinhard Hagen, in einem Interview. Der durch die Prostitution anfallende Müll sei kein Grund für ein Verbot, der Jugendschutz fürfte nicht gefährdet sein, eine Verkehrsgefährdung sei nicht festzustellen. Die Prostituierten selbst gäben zumindest an, freiwillig tätig zu sein.