Quakenbrück I Bersenbrücker Kreisblatt vom 22. November 2018

Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Quakenbrück hat den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 24a „Bahnflächen-Süd, Teil I“ gebilligt. Sollte auch der Verwaltungsausschuss, der am 26. November tagt, grünes Licht geben, kann die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung starten.

Bei zwei Tagesordnungspunkten haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Planen und Bauen der Stadt Quakenbrück in ihrer jüngsten Sitzung mit der Gestaltung des ehemaligen Bahnbetriebsgeländes befasst.

Kaum Diskussionsbedarf gab es bei den Beratungen über den Bebauungsplan Nr. 24a „Bahnflächen-Süd, Teil I“. Wie berichtet wurde der Bebauungsplan aufgeteilt, weil ein Gutachten für das Fledermausaufkommen in einem Wald an der südlichen Friedrichstraße erstellt werden musste, das im Dezember vorliegen soll. Um aber den für das Frühjahr 2019 anvisierten Baustart der geplanten Kindertagesstätte nicht zu gefährden, hatte die Stadtverwaltung vorgeschlagen, den Bebauungsplan zu teilen. So konnte das Genehmigungsverfahren für den Plan für den nördlichen Teilbereich, in dem die Kita gebaut werden soll, weitergehen.

Wie der stellvertretende Staddirektor Frank Wuller berichtete, haben sich in dem Planentwurf nach der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung einige Änderungen ergeben. So sei der Geltungsbereich um die Straßenverkehrsfläche im Einmündungsbereich Friedrichstraße/Artlandstraße erweitert worden. Dort soll zur besseren Anbindung des ehemaligen Bahngeländes ein Kreisverkehr entstehen. Außerdem mussten die Schienen der Kleinbahn im Plan verzeichnet werden, obwohl sie längst nicht mehr genutzt werden. „Ansonsten richtet sich der Planentwurf an dem, was im städtebaulichen Rahmenplan vorgegeben war“, erläuterte Wuller. Verkehrlich erschlossen wird das Areal demnach über den Kreisverkehr und die Hasestraße. Da das Gelände als urbanes Gebiet ausgewiesen ist, können dort Wohn- und Geschäftsgebäude errichtet werden. Außerdem ist eine Grünfläche zur Auflockerung der bebauten Flächen vorgesehen.

Andreas Henemann (Bündnis 90/Die Grünen) hatte noch drei redaktionelle Ergänzungen zum Planentwurf. Er forderte, dass das Höhenniveau der Fußbodenkante nicht höher liegen dürfe als das der benachbarten Gebäude. Außerdem müssten die versiegelten Flächen so klein wie möglich gehalten werden, um das weitere Absinken des Grundwasserspiegels zu vermeiden. Flachdächer und flachgeneigte Dächer sollten begrünt werden oder mit Fotovoltaik- oder Solarthermieanlagen ausgestattet werden. Die Ausschussmitglieder sprachen sich einmütig dafür aus, dass der Planentwurf erneut öffentlich ausgelegt wird und die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten werden.

Weniger Einigkeit herrschte über die Inhalte der Auslobung des städtebaulichen Ideenwettbewerb s für den nördlichen Abschnitt der Bahnbrache. Christian Calderone (CDU) bemängelte, dass die Preisgelder von 15000, 11000 und 9000 Euro zu niedrig seien, und forderte Nachbesserung. „Wir wollen doch die Guten“, hofft Calderone so kreative Architekten zur Teilnahme am Wettbewerb zu motivieren.

Andreas Henemann schlug ein multifunktionales Wohnkonzept vor, bei dem Wohnungsgrößen ohne aufwendige Baumaßnahmen wechselnden Bedarfen angepasst werden können.

Paul Gärtner (SPD) forderte eine Begrenzung auf maximal drei Geschosse, eine Gliederung der Gebäude nach Längst- und Höhenstaffelung, einen effektiven Lärmschutz zur Bahnlinie.

Bis zur Ratssitzung am 3. Dezember wollen die Fraktionen intern über die Inhalte des Auslobungstextes beraten und entscheiden, wen sie als Sachpreisrichter in die Jury entsenden.