Braunschweig I Pressemitteilung des Oberlandesgerichts vom 05. März 2019

Wie arbeiten unsere Gerichte? Welchen Anforderungen müssen sie in heutiger Zeit genügen? Unter dieser Fragestellung besuchten heute die vier CDU- Landtagsabgeordneten aus dem Arbeitskreis für Rechts- und Verfassungsfragen Christian Calderone, Christoph Plett, Uwe Schünemann und Volker Meyer das Oberlandesgericht Braunschweig.

Besuch beim OLG Braunschweig und mit OLG-Präsident Scheibel (2. von links): Die Landtagsabgeordneten Volker Meyer, Christian Calderone, Christoph Plett und Uwe Schünemann (von links).

Besuch beim OLG Braunschweig und mit OLG-Präsident Scheibel (2. von links): Die Landtagsabgeordneten Volker Meyer, Christian Calderone, Christoph Plett und Uwe Schünemann (von links).

In einem zweistündigen Gespräch mit dem Präsidenten des Oberlan-desgerichts Wolfgang Scheibel sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gerichtsverwaltung informierten sich die Abgeordneten insbesondere über die Herausforderungen, die der VW-Verfahrenskomplex an den Gerichtsbezirk Braunschweig stellt und die vor allem im Budget- und Personalbereich liegen. 

In diesem Zusammenhang betonte Scheibel: „Dass unsere Gerichte bei der Bewälti-gung der zusätzlichen Aufgaben, die durch die VW-Verfahren anfallen, so unterstützt werden, ist für uns von großer Bedeutung. Wir sind dankbar dafür, dass durch die Landesregierung und den Landtag die Rahmenbedingungen dafür geschaffen wurden und werden, dass unsere Richterinnen und Richter reibungslos und gut arbeiten können.“ 

Auch die zunehmend schwierigere richterliche Nachwuchsgewinnung und die Beset-zung der Notarstellen im Bezirk waren Thema der Diskussionen. Hier sollen insbeson-dere Informationsveranstaltungen für die Berufe des/r Richters/in und des/r Notars/in neue Möglichkeiten der Gewinnung von Interessenten schaffen. 

Abschließend wurden die räumliche Unterbringung des Oberlandesgerichts und die Sicherheit an den Gerichten allgemein erörtert. Zurzeit ist das Oberlandesgericht Braunschweig in drei verschiedenen Gebäuden im Innenstadtbereich Braunschweig untergebracht, was erheblichen zusätzlichen organisatorischen Aufwand im alltägli-chen Arbeitsablauf erfordert. Hier bestand Einigkeit, dass schnellstmöglich Abhilfe ge

schaffen wird, indem das Oberlandesgericht in den Bohlweg 38 in das Gebäude der ehemaligen Bezirksregierung umzieht.