Hannover I Neue Osnabrücker Zeitung vom 14. Juni 2018

Der Widerstand gegen die Einführung des Reformationstags als neuen Feiertag für Niedersachsen hält an: Mehrere Abgeordnete wollen stattdessen kommende Woche für den Buß- und Bettag stimmen.

Bei der Landtagsabstimmung zu einem neuen Feiertag in der kommenden Woche wird es neben dem Vorschlag der rot-schwarzen Landesregierung mindestens zwei Alternativen geben: Nach Informationen unserer Redaktion fordert eine Gruppe von 14 Abgeordneten, den Buß- und Bettag im November als neuen Feiertag zu wählen.

Damit haben die Abgeordneten bei der Landtagssitzung in der kommenden Woche mindestens drei Varianten zur Auswahl: Die Landesregierung favorisiert den Reformationstag am 31. Oktober, die Grünen schlagen sowohl den Frauen- als auch den Europatag (8. März und 9. Mai) vor.

Eine Mehrheit für den Reformationstag gilt trotz des Widerstands als sicher. Immerhin hatten sich sowohl Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) als auch Vize-Ministerpräsident Bernd Althusmann (CDU) für den 31. Oktober stark gemacht. Bei den Befürwortern des Buß- und Bettags handelt es sich um 13 CDU- und einen SPD-Parlamentarier. Der Initiative des CDU-Manns Christian Calderone (Quakenbrück) haben sich aus seiner Fraktion Frank Oesterhelweg, Martin Bäumer, Bernd Busemann, Anette Meyer zu Strohen, Christoph Eilers, Karl-Heinz Bley, Gerda Hövel, Christoph Plett, Clemens Lammerskitten, Veronika Koch, Oliver Schatta und Burkhard Jasper sowie der Hildesheimer SPD-Mann Markus Brinkmann angeschlossen. Insbesondere bei der CDU-Fraktion sind viele unglücklich mit der Art und Weise, wie das Gesetzesvorhaben von der Landesregierung eingestielt wurde.

Der Buß- und Bettag ist wie der Reformationstag ein evangelischer Feiertag. Allerdings lehnen katholische Kirche und jüdische Gemeinden den Reformationstag strikt ab. Mit dem Buß- und Bettag können sie demnach besser leben.

Im Rechtsausschuss des Landtags stimmte am Mittwoch auch der SPD-Abgeordnete Christoph Bratmann gegen den 31. Oktober. Er wird den Befürwortern des Verfassungstags am 23. Mai zugerechnet. Wie viele Unterstützer dieser Vorschlag hat, ist offen.

Für den neuen gesetzlichen Feiertag würde übrigens nicht auch automatisch ein Lkw-Fahrverbot gelten. Das stellte Matthias Hederich vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) des Landtages am Mittwoch im Rechtsausschuss des Parlaments klar.

Grund: Die Feiertage, an denen in den verschiedenen Ländern Fahrverbote für Lkw gelten, sind in der Straßenverkehrsordnung des Bundes aufgezählt. Sollte Niedersachsen das ändern wollen, braucht es dafür eine bundesgesetzliche Reform. Das Feiertagsgesetz selbst kann das niedersächsische Landesparlament ändern.