Quakenbrück I Bersenbrücker Kreisblatt vom 14. Juni 2018

Tempo 30 auf dem innerstädtischen Ring in Quakenbrück wird es vorerst nicht geben. Die SPD-Fraktion unterlag mit ihrem Antrag im Stadtrat. Allerdings: Zusammen mit der CDU stimmte sie dafür, dass die Verwaltung bis zum Spätsommer eine Verkehrszählung vornimmt.

Die SPD-Fraktion hat sich mit zwei ihrer drei Anträge zu ihrem Verkehrskonzept im Stadtrat durchgesetzt. Doch bevor Fraktionschef Thomas Fisse die Anträge nochmals erläutern und das Gremium schließlich abstimmen konnte, unterbrach Bürgermeister Matthias Brüggemann die gut vierstündige Sitzung für eine gute Viertelstunde: Die Pause hatte die CDU beantragt, in der es offenkundig noch Abstimmungsbedarf gab.

Und darum ging es: Die Sozialdemokraten forderten, das in dem im Juni 2017 verabschiedeten Verkehrsentwicklungskonzept vorgesehene Lenkungskonzept für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen sofort umzusetzen. Das Verbot dürfe nicht nur in einzelnen Straßenabschnitten gelten, was einer „strategielosen Verkehrsentwicklung Vorschub leistet“ und einer „Gefälligkeitspolitik“ gleichkomme, sagte Fisse. Außerdem forderte die SPD, die Verkehrsführung für Radfahrer im Stadtgebiet zu verbessern und damit für mehr Sicherheit zu sorgen. Der Verkehrsentwicklungsplan sehe dazu eine Reihe von Vorhaben vor. „Die Umsetzung geht uns nicht schnell genug“, argumentierte Thomas Fisse.

„Diese Klamotten haben wir doch längst beschlossen“, stellte CDU-Fraktionschef Christian Calderone fest und verwies ebenfalls auf das Verkehrsentwicklungskonzept. Einige Vorhaben seien bereits Bestandteil des Haushaltsplanes und damit mit Geld hinterlegt, wie die Schaffung einer Fahrradstraße zwischen Fußgängertunnel, Schwarzer Weg, Schiphorst und Kleiner Mühlenstraße. „Das muss nun rasch umgesetzt werden“, signalisierte er die Zustimmung seiner Fraktion.

Eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf dem inneren Ring zwischen Kreisverkehr Bremer Straße und Kreisverkehr Badberger Straße – gemeint sind damit St.-Annen-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Wilhelmstraße, Bahnhofstraße, St.-Antoni-Ort und Badberger Straße – lehnte die CDU jedoch ab. Diese Straßen besäßen eine besondere Bedeutung für den Stadtverkehr. „Hier halten wir an Tempo 50 fest“, so Calderone. Bei der Abstimmung unterlag die SPD mit ihrem Antrag, stimmte aber dann einem von der CDU vorgelegten Vorschlag zu. Damit wurde die Stadtverwaltung beauftragt, bis zur nächsten Sitzungsrunde im Spätsommer die Ergebnisse einer Verkehrszählung auf dem inneren Ring vorzulegen. Das bedeutet, dass der Stadtrat Tempo 30 dann noch einmal diskutieren dürfte – Ausgang ungewiss.

 

Vor dem Abstimmungsmarathon hatte Andreas Henemann (Bündnis 90/Die Grünen) ziemlich deutlich kritisiert, dass für das Lkw-Lenkungskonzept erneut ein Gutachten in Auftrag gegeben werden solle. Das hatte die Verwaltung angeregt, denn nur anhand verlässlicher Erhebungen kann sie die Benutzung bestimmter Straßen untersagen. „Das finde ich schon merkwürdig. So ein Gutachten hätte Bestandteil des Verkehrsentwicklungsplanes sein müssen“, sagte er. Schon vor der Vergabe habe seine Fraktion darauf hingewiesen, dass nicht nur Verkehr gezählt, sondern auch ermittelt werden müsse, wie sich Lärm, Feinstaub und Abgase auf die Anwohner auswirkten. Sein Fraktionskollege Eckhard Schiffer lehnte ein weiteres Gutachten ab, „hinter dem sich der Rat wieder verkriechen könne“. Zusammen mit Andreas Henemann plädierte er nachdrücklich dafür, endlich für Tempo 30 zu stimmen, um damit die Lebensqualität in der Innenstadt zu verbessern.

Stadtdirektor Claus Peter Poppe erklärte erneut die Vorgehensweise der Verwaltung,wie er es bereits vor der Abstimmung über Tempo 30 und Lkw-Verbot für die Wilhelmstraße getan hatte. Tempo 30 könne in Straßen nur angeordnet werden, „wenn es aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist“. Sei das nicht der Fall, sei eine Anordnung rechtswidrig. Also müsse die Gefahrensituation konkret beschrieben werden, die durch Verkehrszählungen und Untersuchungen untermauert würde. Poppe: „Ohne Begründung geht das nicht, da gibt es keinen Ermessensspielraum.“