Hannover I „topagrar“ vom 10. April 2017

Nun erhalten auch Tierschutzorganisationen in Niedersachsen die Möglichkeit des Verbandsklagerechts. Der Landtag in Hannover verabschiedete am vergangenen Mittwoch das Gesetz über Mitwirkungs- und Klagerechte von Tierschutzorganisationen mit den Stimmen von SPD und Grünen. CDU und FDP lehnten das Gesetz ab. 

Diesem zufolge wird den anerkannten Tierschutzverbänden das Recht eingeräumt, gegen Missstände bei Tierversuchen, Tierheimen und -handlungen sowie Nutztierhaltungen gerichtlich vorzugehen. Vor der Erteilung bau- und immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen für Stallanlagen dürfen die Organisationen zudem Einsicht in die tierschutzrelevanten Sachverständigengutachten nehmen und eine Stellungnahme abgeben.

Allerdings gelten diese Möglichkeiten nicht für Ställe bis zu 450 m³ Bruttorauminhalt. Dadurch solle die Verhältnismäßigkeit zwischen den durch das Gesetz eingeräumten Rechten in tierschutzrelevanten Verfahren und dem damit etwaig einhergehenden Verwaltungsaufwand gewahrt werden, heißt es zur Begründung.

Voraussetzung für die Anerkennung einer Tierschutzorganisation durch das Landwirtschaftsministerium ist unter anderem, dass diese ihren Sitz in Niedersachsen hat und bereits mindestens fünf Jahre lang tätig ist. Dabei können auch Landesverbände von bundesweit agierenden Tierschutzorganisationen anerkannt werden.

Landwirtschaftsminister Christian Meyer sprach von „einem Meilenstein“. Mit dem Gesetz werde eine Rechtslücke geschlossen. Zu Ankündigungen der CDU-Fraktion, sie werde das Gesetz wieder streichen, sollte sie die nächste Landtagswahl gewinnen, verwies Meyer auf seinen baden-württembergischen Amtskollegen von der CDU, Peter Hauk, der das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen kürzlich als „ein wichtiges Signal für den Tierschutz“ bezeichnet hatte.

Die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Miriam Staudte, erwartet eine „disziplinierende Wirkung“ durch das Gesetz. Die Erfahrungen in anderen Bundesländern mit dem Verbandsklagerecht für Tierschützer seien gut. Es habe dort auch keine Klagewellen gegeben.

Der CDU-Abgeordnete Christian Calderone sprach dagegen von einem Gesetz für das „ideologische Schaufenster“. Die kommunalen Spitzenverbände lehnten es in allen Teilen ab. Das Gesetz sei Ausdruck einer „staatlichen Misstrauensbekundung“ gegenüber den eigenen Behörden. CDU-Agrarsprecher Helmut Dammann-Tamke sieht in diesem Gesetz „einen klaren Angriff auf die bäuerliche Landwirtschaft“. Investitionen von Landwirten in neue Stallbauten könnten durch Klagen von Tierschutzverbänden mehrere Monate bis Jahre blockiert werden, wie es derzeit in Nordrhein-Westfalen der Fall sei, warnte Dammann-Tamke in einer Pressemitteilung.

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