Quakenbrück I Bersenbrücker Kreisblatt vom 26. Juni 2019

Die Nordstraße zwischen Rosenstraße und Krokusstraße soll wieder als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen und die kurz vor Ostern erfolgte Umwidmung in eine Tempo-30-Zone rückgängig gemacht werden. Das hat der Quakenbrücker Stadtrat am Montagabend einstimmig mit den Stimmen von CDU, FDP, Grünen und Linken durchgesetzt. Die SPD enthielt sich, zwei ihrer Vertreter stimmten zu. Ob es tatsächlich dazu kommt, ist aber noch unklar.

Den Antrag, die Nordstraße auf dem 150 Meter langen Teilstück wieder in eine „Spielstraße“ zu verwandeln, hatte die FDP-Fraktion gestellt. Sie wollte den alten Zustand wiederhergestellt wissen, nachdem Anwohner gegen die Ausweisung als Tempo-30-Zone protestiert hatten. Die Stadtverwaltung hatte Anfang April eine Umwidmung vorgenommen. Der Zustand der „Spielstraße“ stamme noch aus der Zeit, als die Nordstraße eine Sackgasse war. Nach der Bebauung des früheren Sportplatzes Schengbier sei sie zu einer Durchgangsstraße zum Wohngebiet geworden. „Die Situation hat sich straßenverkehrsrechtlich somit geändert“, argumentiert die Verwaltung. Und: Außerdem habe der Quakenbrücker Stadtrat 2002 beschlossen, flächendeckend Tempo-30-Zonen in Wohngebieten einzurichten. 

Die Verwaltung hält trotz der Kritik ihre Entscheidung weiter für rechtens und ganz im Sinne der Straßenverkehrsordnung ihrer Verwaltungsvorschriften, wie stellvertretender Stadtdirektor Frank Wuller in der Sitzung ausführte. Straßen, die als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert seien, „sind keine Straßen im herkömmlichen Sinn, also mit Fahrbahn, Geh- und Radweg“. Ihre Gestaltung müsse den Eindruck vermitteln, dass dem Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle zukomme. Es gebe eine niveaugleiche Fahrbahn für alle Verkehrsteilnehmer, zudem Beete, Stellplätze und Aufpflasterungen, „um den Verkehr einzubremsen“, erläuterte er. „Nur eine ebene Straße reicht nicht“. Nach Meinung der Verwaltung seien bauliche Veränderungen notwendig. Wuller warnte davor, „nur ein Schild aufzustellen und damit eine Scheinsicherheit zu suggerieren. Ein Schild macht die Autos nicht langsamer.“ Außerdem wies er darauf hin, dass es Anfang April – als die Nordstraße noch als Spielstraße ausgewiesen war – verdeckte Geschwindigkeitsmessungen gegeben habe. Das Ergebnis: Die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmer fuhr statt Schrittgeschwindigkeit im Durchschnitt 31 km/h. 

Um den Interessen der Anwohner und der Verkehrsteilnehmer auf der Nordstraße dennoch gerecht zu werden, stellte Frank Wuller einen Kompromissvorschlag der Verwaltung vor. Demnach bleibt die Tempo-30-Zone zwischen Rosenstraße und Krokusstraße bestehen, zusätzlich wird das Verkehrszeichen „Achtung, Kinder!“ aufgestellt und die Nordstraße mit Schwellen oder Hindernissen ausgestattet.

„Das ist eine unglückliche Situation für die Anlieger“, sagte SPD-Fraktionschef Thomas Fisse. Der Vorschlag seiner Fraktion, die Geschwindigkeit in der Nordstraße auf 10 km/h zu begrenzen, sei wie der verkehrsberuhigte Bereich rechtlich nicht umsetzbar. Dem FDP-Antrag könne er aber nicht zustimmen, weil „die Verwaltung auffordert wird, eine nicht gesetzeskonforme Entscheidung umzusetzen“. Fisse hielt den Kompromissvorschlag der Verwaltung „für den besseren Weg“.

Christian Calderone (CDU) hielt die Ausweisung der Spielstraße für möglich („Das war die Nordstraße von 2002 bis 2019“) – und zog dazu die Argumentation der Verwaltung heran, „die sich hier selbst widerspricht“. Der Ausbau der Nordstraße entspreche den Vorschriften für einen verkehrsberuhigten Bereich: Die gepflasterte Straße besitze weder Geh- noch Radweg und unterscheide sich von den umliegenden Straßen. „Das Nebeneinander unterschiedlicher Verkehre gibt es hier ja.“ Eine Umwidmung diene der Verkehrssicherheit, zumal die Nordstraße auch Zubringerstraße für Grundschule und Kindergarten sei. Das sah auch Manfred Neebuhr (FDP) so, der seinen Antrag nochmals begründete. Nach Ansicht der Grünen ist die Nordstraße zwischen Rosenstraße und Krokusstraße wegen ihrer geringen Breite „prädestiniert als Spielstraße“, sagte Fraktionssprecher Andreas Henemann. „Es spricht nichts dagegen.“ Eine Erschließungsstraße für das Baugebiet sei sie Straße ohnehin nicht, bauliche Veränderungen deshalb nicht erforderlich.  

Ob die Stadt den Beschluss umsetzen kann, steht derweil noch nicht fest. Für die Samtgemeinde Artland – als untere Verkehrsbehörde für die Genehmigung zuständig – hatte ihr Bürgermeister Claus Peter Poppe bereits vor der Ratssitzung in nicht öffentlich tagenden Verwaltungsausschuss der Stadt wissen lassen, dass er den FDP-Antrag für rechtswidrig halte und gegen einen solchen Ratsbeschluss Einspruch einlegen werde. In dieser Sitzung hatte Poppe, zugleich Quakenbrücks Stadtdirektor, laut Ratsvorlage an die Politiker appelliert, die Verwaltung nicht dafür zu kritisieren, dass sie sich an die Straßenverkehrsordnung halte.