Hannover I Oldenburgischer Volkszeitung von 06. April 2017

Agrarminister Christian Meyer (Grüne) spricht von einem „Meilenstein“. Der Christdemokrat Christian Calderone warnte vor Nachteilen für den Standort Niedersachsen.

Tierschutzorganisationen erhalten in Niedersachsen das Recht zur Verbandsklage. Auf diesem Wege sollen Entscheidungen von Behörden, die den Tierschutz betreffen, gerichtlich überprüft werden können. Das sieht ein Gesetz vor, das der Landtag in Hannover gestern mit der rot-grünen Mehrheit beschlossen hat. Auch Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Tierschutzverbände bei Baugenehmigungen zu Ställen sind dadurch möglich – ebenfalls nach dem Vorbild des Umweltrechtes.

„Tiere selbst können nicht vor Gericht ziehen, stellvertretend können das jetzt Tierschutzorganisationen tun“, sagte die Grünen-Abgeordnete Miriam Staudte in der Debatte. Sie verwies darauf, dass mit der Einführung der Feststellungsklage nicht die schärfste Form des Verbandsklagerechtes umgesetzt werde. Wenn Niedersachsen als achtes Bundesland dieses Instrument einführe, dann werde hier eine Lücke geschlossen. Bislang sind nur Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft möglich. Diese entscheidet, ob sie Ermittlungen aufnimmt und später, ob sie Anklage erhebt.

Aus massive Kritik trifft das Gesetz allerdings bei der Opposition. Es sei „überflüssig wie ein Kropf“, sagte der FDP-Abgeordnete Hermann Gruppe. Jeder Bürger habe bereits jetzt das Recht, Verstöße gegen den Tierschutz zu melden. Er sah eine „Missbrauchsgefahr“, denn es könne durch Verzögerungen von Genehmigungsverfahren genutzt werden.

Christian Calderone von der CDU, zu dessen Wahlkreis auch Damme und Neuenkirchen-Vörden gehören, warnte vor Nachteilen für den Agrarstandort Niedersachsen. Das Gesetz sei für das „ideologische Schaufenster“ der Grünen, sagte er. Ausserdem sei es ein Ausdruck eines tief sitzenden Misstrauens gegenüber Behörden.

Wird Siegels von der SPD entgegnete den Kritikern, die Erfahrungen anderer Bundesländer würden zeigen, dass die befürchtete Klagewelle ausgeblieben sei. Das Gesetz berücksichtige die von der Gesellschaft geforderten Belange zum Tierschutz. Und Agrarminister Meyer sprach von einem „Meilenstein für den Tierschutz“.