Hannover I Focus vom 19. April 2018

Straftäter in Sicherungsverwahrung sollen in Niedersachsen künftig seltener Freigang erhalten. Einen entsprechenden Antrag haben die Fraktionen von SPD und CDU am Donnerstag in den Landtag eingebracht. Derzeit haben Sicherungsverwahrte in Niedersachsen einen Anspruch auf mindestens eine Ausführung pro Monat.

In den meisten anderen Bundesländern mit Ausnahme von Bremen sind es dagegen nur vier Freigänge pro Jahr. Justizministerin Barbara Havliza (CDU) soll nun prüfen, ob eine Anpassung sinnvoll ist. „Es ist unser Ziel, die Anzahl der Ausführungen von zwölf auf vier pro Jahr zu reduzieren“, sagte der Rechtsexperte der CDU-Landtagsfraktion, Christian Calderone. Der SPD-Landtagsabgeordnete Ulf Prange sagte, Sinn der häufigeren Freigänge sei gewesen, Resozialisierungschancen zu verbessern. Es hätten sich aber in der Praxis keine positiven Effekte eingestellt.

Die Sicherungsverwahrung ist – anders als die Haft – keine Strafe für ein Verbrechen. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor Tätern zu schützen, die ihre Strafe verbüßt haben, aber als gefährlich gelten. Nach Angaben des Justizministeriums gibt es derzeit in Niedersachsen 50 Sicherungsverwahrte, davon sitzen 43 in der Justizvollzugsanstalt Rosdorf ein. Im vergangenen Jahr gab es 214 Freigänge, bei denen die Straftäter in der Regel von zwei Justizbeamten begleitet wurden.