Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion Niedersachsen vom 14. Dezember 2017

„Der §219a StGB stellt ausdrücklich Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, die öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften des eigenen Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise erfolgt. Niemand soll aus der Not von Frauen, die sich unzweifelhaft in einer persönlichen Ausnahmesituation befinden, Profit schlagen können – genau das will unsere Rechtsordnung erreichen. Selbstverständlich wird die CDU-Fraktion die Anträge von FDP und Grünen zur Abschaffung des §219a StGB sorgfältig beraten und prüfen. Einer Novellierung des §219a StGB stehen wir dann positiv gegenüber, wenn es ausschließlich um die Vermittlung von Informationen geht, nicht aber um anpreisende Werbung. Für uns muss aber immer der Schutz der Frauen im Vordergrund stehen – nicht der Schutz derer, die mit Schwangerschaftsabbrüchen politisch oder monetär Geschäfte machen wollen.“