Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 11. Juni 2026
„Wir nehmen zur Kenntnis, dass die beschädigte Datenverbindung inzwischen repariert wurde und die Systeme der niedersächsischen Justiz wieder zur Verfügung stehen. Die Behebung des konkreten Schadens ändert jedoch nichts an den grundsätzlichen Fragen, die dieser Vorfall aufgeworfen hat.
Besonders problematisch ist, dass im aktuellen Fall eine Umschaltung des Datenverkehrs auf das Landesdatennetz von IT.Niedersachsen offenbar nicht vorgenommen wurde. Wenn eine solche Ausweichmöglichkeit aus Sorge vor weiteren Störungen oder Risiken für die Stabilität der Systeme nicht genutzt werden kann, wirft das erhebliche Fragen zur Belastbarkeit und Resilienz der IT-Infrastruktur der niedersächsischen Justiz auf.
Eine moderne Justiz muss auch bei technischen Defekten, Leitungsunterbrechungen oder anderen Störungen arbeitsfähig bleiben. Wer befürchten muss, dass bereits die Umschaltung auf eine alternative Datenverbindung die Wiederherstellung des Gesamtsystems gefährden könnte, handelt grob fahrlässig.
Justizministerin Wahlmann steht deshalb weiterhin in der Verantwortung, die IT-Systeme der Justiz endlich krisenfest und redundant aufzustellen. Wiederkehrende Ausfälle und mangelnde Ausfallsicherheit beschädigen das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit des Staates und die Leistungsfähigkeit der Justiz. Sie frustrieren die Beschäftigten, die ihre Arbeit trotz Einsatzbereitschaft nicht erledigen können. Zugleich entstehen vermeidbare Kosten für die Steuerzahler. Die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats darf nicht von der Stabilität einer einzelnen Datenverbindung abhängen.“