Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 27. Juli 2026

„Die Landesregierung und Justizministerin Wahlmann verzögern die parlamentarische Aufklärung des Justizskandals weiterhin. Bis heute werden wesentliche Akten, Beweismittel und sonstige Ermittlungsunterlagen nicht vorgelegt. Dennoch sollen bereits erste Zeugen vernommen werden. Ohne diese Unterlagen kann der Untersuchungsausschuss Zeugenaussagen weder überprüfen noch mit konkreten Vorhalten hinterfragen. Ohne Akten gibt es keine wirksame Aufklärung. Wer Zeugen vernehmen will, obwohl die entscheidenden Unterlagen noch nicht vorliegen, zeigt kein ernsthaftes Aufklärungsinteresse. 

Statt die Beweisbeschlüsse des Untersuchungsausschusses vollständig umzusetzen und die Akten vollständig sowie unverzüglich vorzulegen, verliert sich das Justizministerium zunehmend in Zuständigkeitsfragen. Dabei wurde der Großteil der Akten bereits vor fast vier Monaten über den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen angefordert. Hinzu kommen zahlreiche Schwärzungen, deren Notwendigkeit vielfach nicht nachvollziehbar begründet wird. Dadurch werden dem Untersuchungsausschuss zahlreiche Informationen vorenthalten.  

Der Eindruck drängt sich auf, dass der Landesregierung an einer zügigen und umfassenden Aufklärung nicht gelegen ist und sie das öffentliche Aufklärungsinteresse nicht ernst nimmt. Die Landesregierung und die Justizministerin Wahlmann müssen die erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Jede weitere Verzögerung erschwert die parlamentarische Aufklärung und ist nicht akzeptabel.“