Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 13. August 2026

„Die heutige Zeugenvernehmung hat gezeigt, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück dieses außergewöhnlich komplexe Verfahren nach der Übernahme hochprofessionell und konsequent zu Ende geführt und innerhalb kürzester Zeit Anklage erhoben hat. Diese Arbeit verdient Anerkennung.

Umso schwerer wiegen die Vorgänge davor. Der Zeuge hat deutlich gemacht, dass die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Herbst 2023 keineswegs zwingend war. Zugleich haben wir erfahren, dass selbst die damals zuständige Staatsanwältin diese Einstellung nur ‚ungern‘ vorgenommen hat. Ein erheblicher Teil des später maßgeblichen Materials war bereits vorhanden, wurde aber nicht konsequent genug ausgewertet und zusammengeführt. Damit wird die Einstellung im Oktober 2023 noch erklärungsbedürftiger.

Und die Fehlerkette reicht bis in das Justizministerium hinein: Über Monate wurde offenbar gar nicht oder jedenfalls nicht ordnungsgemäß an das Justizministerium berichtet. Der heute vernommene Oberstaatsanwalt hat dagegen mitgeteilt, inzwischen rund 70 Berichte an das Justizministerium erstattet zu haben. Gleichzeitig blieb der beschuldigte Staatsanwalt nach der Durchsuchung im November 2022 in einem hochsensiblen Tätigkeitsbereich, obwohl der Staatssekretär über das Verfahren und die Durchsuchung informiert war. Die Kontroll- und Aufsichtsfunktion des Justizministeriums hat in einer entscheidenden Phase dieses Verfahrens schlicht und ergreifend versagt.

Besonders bemerkenswert ist zudem die heutige Erkenntnis, dass sich der für das Strafverfahren unzuständige Leiter der Personalabteilung des Justizministeriums unmittelbar mit dem zuständigen Staatsanwalt in Osnabrück ausgetauscht hat. Warum sich ein unzuständiger Personalabteilungsleiter in ein solches Strafverfahren eingeschaltet hat, auf wessen Veranlassung und wie dies innerhalb des Ministeriums und mit der Generalstaatsanwaltschaft abgestimmt war, muss aufgeklärt werden.

Deshalb müssen die damalige Leiterin der Staatsanwaltschaft Hannover und heutige Generalstaatsanwältin, die beiden Abteilungsleiter, der Staatssekretär und die Justizministerin selbst als Zeugen gehört werden. Rot-Grün darf diese Vernehmungen nicht weiter auf die lange Bank schieben. Nach den Problemen bei der Aktenvorlage darf nicht auch noch bei den entscheidenden Zeugen auf Zeit gespielt werden. Dieser Untersuchungsausschuss ist zur Aufklärung eingesetzt worden, und genau diese Aufklärung werden wir durchsetzen.“