Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 04. September 2026

„Die heutige Vernehmung weiterer Zeugen hat deutlich gemacht, dass es bei der damaligen Einstellung des verurteilten korrupten Staatsanwalts G. keine erkennbaren Auffälligkeiten gab. Der frühere Personalreferent des Justizministeriums erklärte, G. wäre vermutlich auch heute eingestellt worden. Er war aus Berlin abgeordnet worden, verfügte über hervorragende Beurteilungen und hatte bereits Erfahrungen bei Ermittlungsverfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität gesammelt.

Damit wird auch deutlich, dass die von Justizministerin Wahlmann vorgenommene Änderung des Einstellungsverfahrens in diesem Fall nichts bewirkt hätte. Auch ein Auszug aus dem Bundeszentralregister hätte einer Einstellung von G. nicht entgegengestanden. Der entscheidende Punkt bleibt deshalb der spätere Umgang mit den gegen G. aufgekommenen Verdachtsmomenten. Weiterhin muss geklärt werden, warum er trotz eines offenen Ermittlungsverfahrens im hochsensiblen Bereich der Organisierten Kriminalität und Betäubungsmittelkriminalität über mehrere Jahre eingesetzt blieb.“