Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 13. August 2026
„Die heutige Zeugenvernehmung hat gezeigt, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück dieses außergewöhnlich komplexe Verfahren nach der Übernahme hochprofessionell und konsequent zu Ende geführt und innerhalb kürzester Zeit Anklage erhoben hat. Diese Arbeit verdient Anerkennung.
Umso schwerer wiegen die Vorgänge davor. Der Zeuge hat deutlich gemacht, dass die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Herbst 2023 keineswegs zwingend war. Zugleich haben wir erfahren, dass selbst die damals zuständige Staatsanwältin diese Einstellung nur ‚ungern‘ vorgenommen hat. Ein erheblicher Teil des später maßgeblichen Materials war bereits vorhanden, wurde aber nicht konsequent genug ausgewertet und zusammengeführt. Damit wird die Einstellung im Oktober 2023 noch erklärungsbedürftiger.
Und die Fehlerkette reicht bis in das Justizministerium hinein: Über Monate wurde offenbar gar nicht oder jedenfalls nicht ordnungsgemäß an das Justizministerium berichtet. Der heute vernommene Oberstaatsanwalt hat dagegen mitgeteilt, inzwischen rund 70 Berichte an das Justizministerium erstattet zu haben. Gleichzeitig blieb der beschuldigte Staatsanwalt nach der Durchsuchung im November 2022 in einem hochsensiblen Tätigkeitsbereich, obwohl der Staatssekretär über das Verfahren und die Durchsuchung informiert war. Die Kontroll- und Aufsichtsfunktion des Justizministeriums hat in einer entscheidenden Phase dieses Verfahrens schlicht und ergreifend versagt.
Besonders bemerkenswert ist zudem die heutige Erkenntnis, dass sich der für das Strafverfahren unzuständige Leiter der Personalabteilung des Justizministeriums unmittelbar mit dem zuständigen Staatsanwalt in Osnabrück ausgetauscht hat. Warum sich ein unzuständiger Personalabteilungsleiter in ein solches Strafverfahren eingeschaltet hat, auf wessen Veranlassung und wie dies innerhalb des Ministeriums und mit der Generalstaatsanwaltschaft abgestimmt war, muss aufgeklärt werden.
Deshalb müssen die damalige Leiterin der Staatsanwaltschaft Hannover und heutige Generalstaatsanwältin, die beiden Abteilungsleiter, der Staatssekretär und die Justizministerin selbst als Zeugen gehört werden. Rot-Grün darf diese Vernehmungen nicht weiter auf die lange Bank schieben. Nach den Problemen bei der Aktenvorlage darf nicht auch noch bei den entscheidenden Zeugen auf Zeit gespielt werden. Dieser Untersuchungsausschuss ist zur Aufklärung eingesetzt worden, und genau diese Aufklärung werden wir durchsetzen.“
Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 27. Juli 2026
„Die Landesregierung und Justizministerin Wahlmann verzögern die parlamentarische Aufklärung des Justizskandals weiterhin. Bis heute werden wesentliche Akten, Beweismittel und sonstige Ermittlungsunterlagen nicht vorgelegt. Dennoch sollen bereits erste Zeugen vernommen werden. Ohne diese Unterlagen kann der Untersuchungsausschuss Zeugenaussagen weder überprüfen noch mit konkreten Vorhalten hinterfragen. Ohne Akten gibt es keine wirksame Aufklärung. Wer Zeugen vernehmen will, obwohl die entscheidenden Unterlagen noch nicht vorliegen, zeigt kein ernsthaftes Aufklärungsinteresse.
Statt die Beweisbeschlüsse des Untersuchungsausschusses vollständig umzusetzen und die Akten vollständig sowie unverzüglich vorzulegen, verliert sich das Justizministerium zunehmend in Zuständigkeitsfragen. Dabei wurde der Großteil der Akten bereits vor fast vier Monaten über den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen angefordert. Hinzu kommen zahlreiche Schwärzungen, deren Notwendigkeit vielfach nicht nachvollziehbar begründet wird. Dadurch werden dem Untersuchungsausschuss zahlreiche Informationen vorenthalten.
Der Eindruck drängt sich auf, dass der Landesregierung an einer zügigen und umfassenden Aufklärung nicht gelegen ist und sie das öffentliche Aufklärungsinteresse nicht ernst nimmt. Die Landesregierung und die Justizministerin Wahlmann müssen die erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Jede weitere Verzögerung erschwert die parlamentarische Aufklärung und ist nicht akzeptabel.“
Pressebericht des Rundblick-niedersachsen.de vom 16. Juli 2026, Autorin Anne Beelte-Altwig
Ein Sexualstraftäter hat den Hafturlaub, den ihm die JVA Hameln gewährte, offenbar genutzt, um erneut Kinder zu missbrauchen. Die Fälle, über die zunächst die Bild-Zeitung berichtete, ereigneten sich in Aschaffenburg (Bayern).
Verena Brinkmann, die Sprecherin des Justizministerium, bestätigte die Vorfälle vor Journalisten. Der Täter verbüßte Jugendhaft. Den Urlaub erhielt er, um sich auf seine bevorstehende Entlassung vorzubereiten. Bereits nach einem früheren Hafturlaub war sein Handy durchsucht und festgestellt worden, dass er zu Kindern Kontakt aufgenommen hatte. Wie Brinkmann erklärte, wurden daraufhin zunächst alle Lockerungen gestrichen und er erhielt einen neuen Therapeuten. Trotz des Vorfalls wurde ihm später erneut Urlaub gewährt. Brinkmann kündigte an, das Ministerium werde die Vorgänge prüfen. Der Fall erhöht den Druck auf Justizministerin Kathrin Wahlmann, die im Juni schon die Flucht eines Mörders während eines begleiteten Haftausgangs zu erklären hatte. Aus der Opposition gab es scharfe Kritik. Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Calderone, kommentierte: „Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Abläufe versagen, Kontrollen nicht greifen oder Entscheidungen nicht nachvollziehbar sind. Frau Wahlmann muss ihren Geschäftsbereich endlich in den Griff bekommen.“ Vanessa Berendt (AfD) sprach von einem „Totalversagen des Systems aus Psychologen, Therapeuten und Gutachtern“.
Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 15. Juli 2026
„Dieser Vorgang erschüttert zutiefst. Ein wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilter Straftäter sucht noch aus der Haft heraus Kontakt zu Minderjährigen. Trotzdem werden ihm weitreichende Lockerungen bis hin zu einem sechsmonatigen Sonderurlaub gewährt. In dieser Zeit soll er erneut Kinder missbraucht haben. Das ist kaum zu ertragen: Ein Täter, vor dem Kinder geschützt werden mussten, erhält offenbar die Gelegenheit, neue Opfer zu finden.
Die Serie schwerwiegender Nachrichten aus dem Verantwortungsbereich von Justizministerin Wahlmann reißt nicht ab. Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Abläufe versagen, Kontrollen nicht greifen oder Entscheidungen nicht nachvollziehbar sind. Frau Wahlmann muss ihren Geschäftsbereich endlich in den Griff bekommen. Es reicht nicht, jeden neuen Vorfall im Nachhinein zu erklären und zu bedauern. Sie muss dafür sorgen, dass Risiken rechtzeitig erkannt und Konsequenzen gezogen werden.
Die Ministerin trägt die politische Gesamtverantwortung dafür, dass ihr Geschäftsbereich funktioniert, erkennbare Gefahren ernst genommen und insbesondere Kinder bestmöglich vor gefährlichen Straftätern geschützt werden. Deshalb muss jetzt vollständig aufgeklärt werden, wie einem verurteilten Sexualstraftäter trotz seiner Kontaktversuche zu Minderjährigen weitere Lockerungen und schließlich ein monatelanger Sonderurlaub gewährt werden konnten.
Besonders schwer wiegt, dass der Mann bereits im Juli 2025 wieder festgenommen und in den niedersächsischen Justizvollzug zurückgebracht wurde. Seit fast einem Jahr war dem Ministerium damit bekannt, dass ein Sexualstraftäter während seines Sonderurlaubs unter dem Verdacht schwerster neuer Straftaten gegen Kinder steht. Trotzdem hat die Ministerin es offenbar nicht für nötig gehalten, Parlament und Öffentlichkeit frühzeitig von sich aus über diesen ungeheuerlichen Fall zu informieren. Das ist kein angemessener Umgang. Wer bei einem solch schwerwiegenden Fall so lange schweigt, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, unangenehme Vorgänge aus dem eigenen Verantwortungsbereich möglichst lange unter der Decke halten zu wollen.“
Quakenbrück I Pressemitteilung vom 10. Juli 2026
CDU-Landratskandidat Thomas Spieker und CDU-Kreisvorsitzender Christian Calderone fordern schnelle Finanzhilfen des Landkreises Osnabrück für die verbliebenen Krankenhäuser im Osnabrücker Land: „Mit Investitionskostenzuschüssen müssen die Krankenhäuser in einer Zeit stabilisiert werden, in der erneute Risiken drohen. Weil das Land Niedersachsen im Regelfall nur etwa 75 Prozent der Investitionskosten von Bauvorhaben bezuschusst, muss auch der Landkreis Osnabrück seinen Teil beitragen.“
Hinzu käme, dass das geplante GKV-Stabilisierungsgesetz auf Bundesebene sicher zu Einnahmerückgängen der Krankenhäuser führen werde. Problematisch sei hier insbesondere aus Sicht der Träger die geplante Abkehr von der vollständigen Refinanzierung von Tarifsteigerungen für Pflegekräfte. „Diese Sicht der Träger teile ich“, so Spieker. „Die bundesweite Reform darf nicht zulasten von Patienten und Pflegekräften gehen. Hier müssen die Regierungsparteien in Berlin mindestens im parlamentarischen Verfahren Pläne der Bundesgesundheitsministerin abmildern!“
Voraussetzung für Investionskostenzuschüsse des Landkreises müsse selbstverständlich volle Transparenz der Krankenhausträger über wirtschaftliche Notwendigkeiten und Bauvorhaben sein.
Calderone: „Auf dem Land zahlen die Menschen den gleichen GKV-Beitrag wie in der Stadt. Sie haben auch Anspruch auf die gleiche Gesundheitsversorgung. Ohne Gesundheit ist alles nichts.“ Der Landkreis dürfe nicht noch weiter abgehängt werden in der Gesundheitsversorgung.
Pressebericht von rundblick-niedersachsen.de vom 25. Juni 2026, Autor: Klaus Wallbaum
Es hat eine ganze Serie an Pannen in der JVA Celle gegeben, bevor der verurteilte Mörder F. fliehen konnte. Justizministerin Wahlmann verspricht eine intensive Aufarbeitung.
Im Fall des verurteilten Mörders Benjamin F., der am 16. Juni bei einem Ausgang geflüchtet war, sind massive Mängel in der Arbeit der Justizvollzugsanstalt Celle bekannt geworden. Das geht aus einem Bericht von Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) und der Anstaltsleiterin Maike Pucks hervor. Beide trugen am Donnerstag im Landtagsausschuss für Strafvollzug vor. Wahlmann kündigte weitere Untersuchungen an und schloss auch Konsequenzen nicht aus. Die JVA habe für sich bereits einige Verfahrensweisen beendet und Mängel abgestellt.
F. hatte 2010 die damals 23-jährige Melanie R. aus Peine ermordet. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Wie Wahlmann im Ausschuss berichtete, war F. zwischen 2021 und 2024 in der Haftanstalt Wolfenbüttel untergebracht, wo er eine intensive Therapie absolvieren sollte. Diese sei über 39 Monate gelaufen, dann aber auf Betreiben der Therapeuten beendet worden. Wie Pucks berichtete, sei der Behandlungserfolg „schwankend“ gewesen. Die Therapeuten hätten zwar die Fluchtgefahr verneint, nicht aber die Gefahr, dass von F. weitere Straftaten ausgehen könnten. Trotzdem entschied die JVA Celle, in die F. dann Ende 2024 zurückkehrte, dem Gefangenen umfangreiche Lockerungen zukommen zu lassen. Er durfte zwischen Ende 2023 und Juni 2026 insgesamt 38mal die Anstalt verlassen, ein Begleiter war nur zu seiner Unterstützung eingeteilt, nicht aber zur Bewachung. Dieser Begleiter musste auch nicht ständig an seiner Seite sein. Den 38. Ausgang nutzte F. zur Flucht mit einem Motorrad, das sich in der Garage seiner Mutter befand. Der ihn zur Seite gestellte JVA-Bedienstete hatte ihn allein dort hingehen lassen.
Im Ausschuss hakten Christian Calderone und Martina Machulla von der CDU nach, wie es sein könne, dass ein gefährlicher Straftäter, dessen mangelnde Therapiefähigkeit aktuell 2024 noch mal attestiert wurde, gleichwohl zur gleichen Zeit ohne Aufsicht in Freiheit kommen konnte. Das könnte an massiven Mängeln liegen, die bei der Überprüfung des Falls bekannt geworden sind:
Schlechte Bewertung des Gutachtens: Die JVA Celle interpretierte das Ende 2024 erstellte Therapieergebnis in Wolfenbüttel nicht so, dass F. bei jedem Ausgang streng geschützt werden müsse. Man bezog sich wohl nur auf die dort erwähnte, aber offensichtlich falsch eingeordnete „fehlende Fluchtgefahr“ und gewährte einen Ausgang ohne Pflicht zur ständigen Begleitung.
Fehlende Dokumentation: Nach den gesetzlichen Vorgaben muss vor jedem Ausgang intensiv geprüft werden, ob der Betroffene die JVA verlassen darf. Wahlmann sagte, in Celle sei nicht dokumentiert worden, ob das wirklich geschehen ist – oder ob man einfach nur den Antrag von F. entgegengenommen und gebilligt hat. Eine Dokumentation über das Verhalten des Gefangenen beim Ausgang, die eigentlich verpflichtend angelegt werden muss, sei nicht vorhanden.
Was tat der Gefangene mit seinem Geld? Die JVA-Leiterin Pucks erläuterte, F. habe für seinen Ausgang am 16. Juni eine Summe von 200 Euro erhalten – aus dem Geld, das er in der JVA verdiente. Vorgeschrieben sei, dass nach jedem Ausgang festgestellt wird, wofür der Gefangene Geld ausgegeben hat und welche Gegenstände er mitgenommen oder erworben hat. Diese Dokumentation habe aber im Fall von F. gefehlt, erläuterte Ministerin Wahlmann. Der Verdacht bestehe, dass F. bei seinen Ausgängen zur Wohnung seiner Mutter Geld zur Seite legte und so ein Budget für seine Flucht anlegte. F. war mit dem Motorrad nach Italien geflohen, hatte dort einen Unfall, kam ins Krankenhaus und wird dort von Polizisten bewacht. Seine Überstellung nach Deutschland wird angestrebt.
Wie kam F. zu dem Motorrad? Referatsleiter Jens Kozik vom Innenministerium hat Hinweise, dass F. ein Motorrad, das in der Garage nahe der Wohnung seiner Mutter stand, auf ihn selbst zugelassen war. Angeblich hat F. dieses Motorrad auch erst in seiner Haftzeit erworben. Wie das möglich gewesen sein konnte und ob die Anstaltsleitung davon wusste, sei noch nicht klar. Auch hierzu sind Dokumente in der JVA Celle offenbar nicht gefunden worden.
Drohte konkrete Gefahr für frühere Lebensgefährtin? Wie aus der Unterrichtung im Ausschuss hervorgeht, hat es eine konkrete Gefährdung gegeben. In Kassel leben die frühere Lebensgefährtin von F. und das gemeinsame Kind. Referatsleiter Kozik sagte, für beide habe eine Gefahr bestanden. Auf Nachfragen von Christian Calderone (CDU) wurde deutlich, dass die Polizei am 16. Juni um 15.21 Uhr von F.s Flucht erfuhr, um 16.30 Uhr habe das LKA die Fahndung eingeleitet. Erst gegen 21.30 Uhr habe die Polizei aus der JVA erfahren, dass zwei gefährdete Menschen in Kassel wohnen. Diese seien dann um 22.30 Uhr in Kassel von der Polizei aufgesucht worden. Calderone sagte, F. habe theoretisch die Chance gehabt, mit dem Motorrad in zweieinhalb Stunden in Kassel zu sein – also lange bevor die Polizei dort eingetroffen war.
Opposition sieht Verantwortung bei Wahlmann: Die Vertreter der CDU forderten eine strenge Überprüfung der Ausgänge in den Haftanstalten. Die gravierenden Fehler in der JVA in Celle könnten auch in anderen Haftanstalten aufgetreten sein. „Auch über strengere Vorschriften für Ausgänge von gefährlichen Straftätern muss man nachdenken“, sagte Calderone. Wahlmann kündigte eine weitere intensive Aufarbeitung des Falls an und auch eine mögliche Verschärfung der Vorgaben für den Strafvollzug. Dazu trifft sie sich heute mit den Leitungen der Anstalten.
Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 26. Juni 2026
„Durch die Unterrichtung der Ministerin ist deutlich geworden, dass es sich in diesem Fall um eine ganze Kette kaum erklärbarer Versäumnisse handelt, an deren Ende ein verurteilter Mörder und Vergewaltiger mit einem offenbar während seiner Haft erworbenen Motorrad bis nach Italien fliehen konnte. Vorgeschriebene Prüfungen wurden nicht nachvollziehbar dokumentiert, Berichte über frühere Ausgänge fehlten, der Verbleib des Bargeldes wurde nicht kontrolliert und niemand scheint sich ernsthaft gefragt zu haben, woher plötzlich das Fluchtfahrzeug kam. Wer einem gefährlichen Straftäter Lockerungen gewährt, muss ganz genau wissen, was er tut. Hier wusste am Ende offenbar niemand, wer was geprüft, dokumentiert oder überhaupt zur Kenntnis genommen hatte. Das ist ein vollständiges Versagen elementarer Sicherheitsmechanismen.
Die Justizministerin kann sich deshalb nicht länger hinter einzelnen Fehlern einer Justizvollzugsanstalt verstecken. Sie trägt die politische Verantwortung dafür, dass die Regeln funktionieren, dass die Anstalten kontrolliert werden und dass die öffentliche Sicherheit an erster Stelle steht. Frau Wahlmann muss jetzt dafür sorgen, dass das gesamte System der Lockerungen und Ausgänge bei gefährlichen Straftätern auf den Prüfstand kommt und wieder vom Kopf auf die Füße gestellt wird.
Die Baustellen im Geschäftsbereich der Justizministerin werden nicht weniger, sondern immer mehr. Irgendwann reicht es nicht mehr, nach jeder neuen Panne Betroffenheit zu zeigen und Aufarbeitung anzukündigen. Statt sich vor allem durch kostspielige Auslandsreisen hervorzutun, sollte Frau Wahlmann endlich Ordnung in ihrem eigenen Haus schaffen. Bei ihrer Amtsführung entsteht zunehmend der Eindruck: Die Ministerin reist, die Probleme bleiben und die Sicherheit der Menschen gerät unter die Räder. Damit muss jetzt Schluss sein.“
Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 24. Juni 2026
„Der Kauf von Wasser für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landgerichts Hannover durch den Präsidenten aus eigenen Mitteln verdient Respekt und Anerkennung. Dieses Verhalten zeigt Verantwortungsbewusstsein und Wertschätzung.
Gleichzeitig wirft dieser Vorgang ein bezeichnendes Licht auf die Wertschätzungskultur des Justizministeriums gegenüber den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wenn der öffentliche Dienst im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte bestehen will, muss diese Haltung auch durch das Justizministerium gelebt werden.
Der Vorgang fällt zudem in eine Zeit, in der viele Beschäftigte der Justiz ohnehin erhebliche Belastungen erleben. Nach zahlreichen Pannen, Systemausfällen und anhaltenden Problemen in den Arbeitsabläufen stellen sich viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunehmend die Frage, ob die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit noch dem hohen Anspruch an eine funktionierende Justiz gerecht werden. Die Landesregierung sollte diesen Vorfall deshalb als Warnsignal verstehen und endlich dafür sorgen, dass Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten nicht vom privaten Engagement einzelner Behördenleiter abhängt.“
Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 18. Juni 2026
„Die Einrichtung einer landesweit zuständigen Zentralstelle für Cybercrime ist ein richtiger Schritt. Die Bündelung von Fachwissen und die Spezialisierung innerhalb der Justiz können dazu beitragen, Ermittlungen effizienter zu führen und die Schlagkraft im Kampf gegen Cyberkriminalität zu erhöhen.
Dabei darf es jedoch nicht bei neuen Strukturen bleiben. Erforderlich sind auch bessere Instrumente für die Ermittlungsbehörden – insbesondere eine effektivere Vermögensabschöpfung, eine Beweislastumkehr bei offensichtlich kriminell erlangten Vermögenswerten, verbesserte Möglichkeiten zur Speicherung von Verbindungsdaten sowie rechtssichere Honeypot-Modelle.
Cybercrime macht nicht an Landes- oder Staatsgrenzen halt. Umso wichtiger ist die Zusammenarbeit mit Europol und Eurojust. Deshalb verwundert es, dass das Justizministerium auf unsere Kleine Anfrage zur niedersächsischen Zusammenarbeit mit diesen Einrichtungen keine belastbaren Auskünfte geben konnte. Gerade bei der Bekämpfung international agierender Täter sind funktionierende europäische Netzwerke unverzichtbar.
Die neue Zentralstelle ist ein sinnvoller Baustein. Entscheidend wird sein, ob Niedersachsen nun auch die rechtlichen und internationalen Voraussetzungen schafft, um Cyberkriminalität wirksam zu bekämpfen.“
Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 18. Juni 2026
„Die Flucht eines wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung verurteilten Straftäters aus dem Verantwortungsbereich der JVA Celle ist ein erschreckender Vorgang. Ein solcher Vorfall erschüttert das Vertrauen der Menschen in die Sicherheit des Strafvollzugs und wirft erhebliche Fragen an die Verantwortung der Justizministerin auf.
Ministerin Wahlmann ist jetzt aufgefordert, die Hintergründe dieser Entweichung lückenlos aufzuklären und dem Landtag sowie der Öffentlichkeit offenzulegen, welche Bewertungen und Entscheidungen dazu geführt haben, dass diesem Gefangenen wiederholt Ausgänge gewährt wurden. Insbesondere stellt sich die Frage, warum ein Täter, der wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde und bei dem zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden ist, seit September 2023 insgesamt 38 begleitete Ausgänge erhalten hat.
Begleitete Ausgänge binden erhebliche personelle Ressourcen. Gerade vor dem Hintergrund des anhaltenden Personalmangels im Justizvollzug stellt sich die Frage, ob diese Entscheidungspraxis angemessen war. Der Fall zeigt zudem, dass das Risiko einer Entweichung keineswegs ausgeschlossen werden kann. Wir haben deshalb eine Sondersitzung des Unterausschusses Justizvollzug beantragt, damit die Ministerin die Hintergründe des Vorfalls umfassend darlegt und offene Fragen beantwortet.
Die Menschen erwarten zu Recht, dass verhängte Strafen auch tatsächlich vollzogen werden und der Schutz der Allgemeinheit oberste Priorität hat.“