Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 21. September 2026

„Dr. Thomas Smollich danken wir für seine Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft persönlich alles Gute.

Auf den neuen Staatssekretär Detlev Rust warten erhebliche strukturelle Herausforderungen. Dazu gehören die Aufarbeitung der offenen Fragen zum Umgang mit den Warnsignalen im Fall des mittlerweile verurteilten früheren Staatsanwalts der Staatsanwaltschaft Hannover, verlässliche Abläufe innerhalb des Ministeriums und eine krisenfeste IT-Infrastruktur. Der flächendeckende Ausfall der E-Akte hat gezeigt, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Dass die Beschädigung einer einzelnen Datenverbindung Gerichte und Staatsanwaltschaften weitgehend lahmlegen konnte und offenbar keine verlässliche Umschaltung auf das Landesdatennetz möglich war, offenbart erhebliche Defizite bei der Ausfallsicherheit.

Auch die Wertschätzung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss sich stärker in den konkreten Arbeitsbedingungen zeigen. Wenn ein Gerichtspräsident während einer Hitzewelle aus eigenen Mitteln Wasser für die Beschäftigten beschafft, ist das ein Warnsignal für das Justizministerium. Der neue Staatssekretär übernimmt damit keinen wohlgeordneten Geschäftsbereich, sondern muss einen politischen und organisatorischen Scherbenhaufen aufräumen, den die Ministerin zu verantworten hat.

Wir erwarten insbesondere eine deutlich bessere, transparentere und verlässlichere Kommunikation des Ministeriums gegenüber dem Landtag und seinen Gremien. Dabei bieten wir Detlev Rust eine konstruktive Zusammenarbeit an.“

Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 11. September 2026

„Jüdinnen und Juden müssen sich in Niedersachsen sicher und willkommen fühlen können. Doch antisemitische Vorfälle haben ein erschreckendes Ausmaß erreicht. Im vergangenen Jahr wurden landesweit 672 Fälle und damit so viele wie nie zuvor registriert. Der Staat muss sein Schutzversprechen deshalb konsequent einlösen“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Christian Calderone.

„Antisemitismus kommt aus unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Milieus. Er tritt rechtsextremistisch, islamistisch und linksextremistisch auf oder tarnt sich als vermeintliche Israelkritik. Keine Form darf verharmlost werden. Wir brauchen konsequente Strafverfolgung, mehr Prävention und einen besseren Schutz jüdischer Einrichtungen“, so Calderone.

Die CDU-Fraktion fordert deshalb unter anderem eine dauerhafte Stärkung der Meldestelle RIAS Niedersachsen, einen Hochschulbeauftragten gegen Antisemitismus und mehr Bildungsangebote. Eine Demokratie- und Antisemitismusklausel soll zudem verhindern, dass Organisationen mit antisemitischen Positionen öffentliche Fördermittel erhalten.

„Für uns ist klar: Das Existenzrecht Israels ist nicht verhandelbar. Der Schutz jüdischen Lebens und der Kampf gegen Antisemitismus bleiben eine dauerhafte Verantwortung des Staates und unserer gesamten Gesellschaft“, betont Calderone.

Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 04. September 2026

„Die heutige Vernehmung weiterer Zeugen hat deutlich gemacht, dass es bei der damaligen Einstellung des verurteilten korrupten Staatsanwalts G. keine erkennbaren Auffälligkeiten gab. Der frühere Personalreferent des Justizministeriums erklärte, G. wäre vermutlich auch heute eingestellt worden. Er war aus Berlin abgeordnet worden, verfügte über hervorragende Beurteilungen und hatte bereits Erfahrungen bei Ermittlungsverfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität gesammelt.

Damit wird auch deutlich, dass die von Justizministerin Wahlmann vorgenommene Änderung des Einstellungsverfahrens in diesem Fall nichts bewirkt hätte. Auch ein Auszug aus dem Bundeszentralregister hätte einer Einstellung von G. nicht entgegengestanden. Der entscheidende Punkt bleibt deshalb der spätere Umgang mit den gegen G. aufgekommenen Verdachtsmomenten. Weiterhin muss geklärt werden, warum er trotz eines offenen Ermittlungsverfahrens im hochsensiblen Bereich der Organisierten Kriminalität und Betäubungsmittelkriminalität über mehrere Jahre eingesetzt blieb.“

Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 24. August 2026

„Die heutige Aussage des damaligen Leiters der Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen und Chefermittlers stellt die bisherige Darstellung von Justizministerin Wahlmann und ihres Hauses erheblich infrage. Der verdächtige Staatsanwalt G. war nach den Durchsuchungen demnach nicht entlastet. Vielmehr war das Ermittlungsverfahren einen Tag nach der Durchsuchung bei G. ausdrücklich noch offen, zentrale Beweismittel mussten erst ausgewertet werden. Damit lässt sich die Aussage des Justizministeriums nicht bestätigen, dass der Anfangsverdacht gegen G. ‚praktisch zerbröselt‘ sei.

Trotz des offenen Verfahrens blieb der Staatsanwalt G. nach der Unterrichtung des Justizministeriums am 24. November 2022 im hochsensiblen Bereich der Organisierten Kriminalität und Betäubungsmittelkriminalität eingesetzt. Der Zeuge widersprach zudem der Aussage Wahlmanns, eine Entbindung des G. von den damaligen Aufgaben hätte Strafverfahren ‚platzen lassen‘. Auf welcher Tatsachengrundlage traf das Ministerium diese Entscheidung? Und warum stellte Wahlmann die damalige Erkenntnislage im Februar 2026 im Ausschuss anders dar? Diesen erheblichen Widerspruch muss die Ministerin erklären.“

Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 24. August 2026

„Der erneute Rückgang der Fallzahlen ist erfreulich und ein Erfolg der konsequenten Arbeit von Polizei und Justiz sowie der Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Clankriminalität unter der damaligen CDU-Ministerin Havliza. Für Entwarnung besteht dennoch kein Anlass. Mehr als ein Drittel der erfassten Straftaten sind Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Fast jeder zweite Tatverdächtige ist mehrfach in Erscheinung getreten. Die Schüsse auf einen Polizeibeamten in Göttingen haben zudem auf erschreckende Weise gezeigt, welche Gefahr von kriminellen Clanstrukturen ausgehen kann.

Clankriminalität ist nicht allein eine Frage der Statistik. Wer eigene Regeln über unsere Rechtsordnung stellt, staatliche Autorität missachtet und Konflikte mit Gewalt austrägt, greift die Grundlagen unseres Rechtsstaates an. Deshalb müssen wir den Verfolgungsdruck hochhalten und insbesondere:

  • die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz, Kommunen und weiteren Behörden ausbauen,
  • Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte personell und fachlich stärken, 
  • zentrale Strukturen für eine effektivere Vermögensabschöpfung schaffen, 
  • den behördenübergreifenden Datenaustausch verbessern, 
  • aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei ausländischen Straftätern konsequent prüfen, 
  • verfassungsfeindliche Clanstrukturen durch den Verfassungsschutz beobachten lassen. 

Der Höchstwert von rund 5,35 Millionen Euro bei der Sicherung kriminell erlangter Vermögenswerte zeigt, wie wichtig die Vermögensabschöpfung ist. Strohleute und verschachtelte Eigentumsverhältnisse dürfen nicht länger dazu dienen, die Herkunft erheblicher Vermögenswerte zu verschleiern. Niedersachsen braucht deshalb eine zentrale Stelle für Vermögensabschöpfung und eine wirksame Beweislastumkehr bei Vermögen ungeklärter Herkunft.

Mit einer Großen Anfrage werden wir die Landesregierung auffordern, eine umfassende Bestandsaufnahme vorzulegen. Wir wollen wissen, wie sich die Clankriminalität regional entwickelt, wo Defizite bei Strafverfolgung, Vermögensabschöpfung und Abschiebungen bestehen und welche Konsequenzen die Landesregierung aus dem Lagebild zieht. Unser Ziel bleibt eine konsequente Null-Toleranz-Strategie. In Niedersachsen gilt das Gesetz und nicht das Recht des Stärkeren.“

Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 21. August 2026

„Die heutige Zeugenvernehmung hat im Kern bestätigt, was sich aus der öffentlichen Berichterstattung bereits abgezeichnet hatte: Über Staatsanwalt G. und sein persönliches Umfeld war innerhalb der Staatsanwaltschaft Hannover frühzeitig viel bekannt. Bekannt waren familiäre Verbindungen in das Betäubungsmittelmilieu, persönliche Kontakte zu einem Mitglied der Hells Angels und seit Juni 2022 ein Ermittlungsverfahren gegen G. selbst. Im November 2022 wurde er durchsucht. Trotzdem blieb er noch weit über ein Jahr ausgerechnet im hochsensiblen Bereich der Betäubungsmittelkriminalität und Organisierten Kriminalität eingesetzt.

Damit verdichtet sich der Eindruck eines erheblichen Organisations- und Aufsichtsversagens. Spätestens im November 2022 endet die Verantwortung aber nicht mehr an der Tür der Staatsanwaltschaft Hannover. Zu diesem Zeitpunkt war der Vorgang auch beim Staatssekretär im Justizministerium bekannt. Getan wurde dort ganz offenbar nichts. 

Ministerin Wahlmann sagt inzwischen selbst, G. hätte unmittelbar nach der Durchsuchung aus der Abteilung genommen werden müssen. Dann muss sie erklären, weshalb ihr eigenes Haus damals nicht dafür gesorgt hat. Je mehr wir im Untersuchungsausschuss erfahren, desto klarer wird: Das Problem war offenbar nicht fehlendes Wissen, sondern fehlendes Handeln. Und dafür trägt am Ende auch die politische Leitung des Justizministeriums Verantwortung.“

Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 13. August 2026

„Die heutige Zeugenvernehmung hat gezeigt, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück dieses außergewöhnlich komplexe Verfahren nach der Übernahme hochprofessionell und konsequent zu Ende geführt und innerhalb kürzester Zeit Anklage erhoben hat. Diese Arbeit verdient Anerkennung.

Umso schwerer wiegen die Vorgänge davor. Der Zeuge hat deutlich gemacht, dass die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Herbst 2023 keineswegs zwingend war. Zugleich haben wir erfahren, dass selbst die damals zuständige Staatsanwältin diese Einstellung nur ‚ungern‘ vorgenommen hat. Ein erheblicher Teil des später maßgeblichen Materials war bereits vorhanden, wurde aber nicht konsequent genug ausgewertet und zusammengeführt. Damit wird die Einstellung im Oktober 2023 noch erklärungsbedürftiger.

Und die Fehlerkette reicht bis in das Justizministerium hinein: Über Monate wurde offenbar gar nicht oder jedenfalls nicht ordnungsgemäß an das Justizministerium berichtet. Der heute vernommene Oberstaatsanwalt hat dagegen mitgeteilt, inzwischen rund 70 Berichte an das Justizministerium erstattet zu haben. Gleichzeitig blieb der beschuldigte Staatsanwalt nach der Durchsuchung im November 2022 in einem hochsensiblen Tätigkeitsbereich, obwohl der Staatssekretär über das Verfahren und die Durchsuchung informiert war. Die Kontroll- und Aufsichtsfunktion des Justizministeriums hat in einer entscheidenden Phase dieses Verfahrens schlicht und ergreifend versagt.

Besonders bemerkenswert ist zudem die heutige Erkenntnis, dass sich der für das Strafverfahren unzuständige Leiter der Personalabteilung des Justizministeriums unmittelbar mit dem zuständigen Staatsanwalt in Osnabrück ausgetauscht hat. Warum sich ein unzuständiger Personalabteilungsleiter in ein solches Strafverfahren eingeschaltet hat, auf wessen Veranlassung und wie dies innerhalb des Ministeriums und mit der Generalstaatsanwaltschaft abgestimmt war, muss aufgeklärt werden.

Deshalb müssen die damalige Leiterin der Staatsanwaltschaft Hannover und heutige Generalstaatsanwältin, die beiden Abteilungsleiter, der Staatssekretär und die Justizministerin selbst als Zeugen gehört werden. Rot-Grün darf diese Vernehmungen nicht weiter auf die lange Bank schieben. Nach den Problemen bei der Aktenvorlage darf nicht auch noch bei den entscheidenden Zeugen auf Zeit gespielt werden. Dieser Untersuchungsausschuss ist zur Aufklärung eingesetzt worden, und genau diese Aufklärung werden wir durchsetzen.“

Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 27. Juli 2026

„Die Landesregierung und Justizministerin Wahlmann verzögern die parlamentarische Aufklärung des Justizskandals weiterhin. Bis heute werden wesentliche Akten, Beweismittel und sonstige Ermittlungsunterlagen nicht vorgelegt. Dennoch sollen bereits erste Zeugen vernommen werden. Ohne diese Unterlagen kann der Untersuchungsausschuss Zeugenaussagen weder überprüfen noch mit konkreten Vorhalten hinterfragen. Ohne Akten gibt es keine wirksame Aufklärung. Wer Zeugen vernehmen will, obwohl die entscheidenden Unterlagen noch nicht vorliegen, zeigt kein ernsthaftes Aufklärungsinteresse. 

Statt die Beweisbeschlüsse des Untersuchungsausschusses vollständig umzusetzen und die Akten vollständig sowie unverzüglich vorzulegen, verliert sich das Justizministerium zunehmend in Zuständigkeitsfragen. Dabei wurde der Großteil der Akten bereits vor fast vier Monaten über den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen angefordert. Hinzu kommen zahlreiche Schwärzungen, deren Notwendigkeit vielfach nicht nachvollziehbar begründet wird. Dadurch werden dem Untersuchungsausschuss zahlreiche Informationen vorenthalten.  

Der Eindruck drängt sich auf, dass der Landesregierung an einer zügigen und umfassenden Aufklärung nicht gelegen ist und sie das öffentliche Aufklärungsinteresse nicht ernst nimmt. Die Landesregierung und die Justizministerin Wahlmann müssen die erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Jede weitere Verzögerung erschwert die parlamentarische Aufklärung und ist nicht akzeptabel.“ 

Pressebericht des Rundblick-niedersachsen.de vom 16. Juli 2026, Autorin Anne Beelte-Altwig

Ein Sexualstraftäter hat den Hafturlaub, den ihm die JVA Hameln gewährte, offenbar genutzt, um erneut Kinder zu missbrauchen. Die Fälle, über die zunächst die Bild-Zeitung berichtete, ereigneten sich in Aschaffenburg (Bayern).

Verena Brinkmann, die Sprecherin des Justizministerium, bestätigte die Vorfälle vor Journalisten. Der Täter verbüßte Jugendhaft. Den Urlaub erhielt er, um sich auf seine bevorstehende Entlassung vorzubereiten. Bereits nach einem früheren Hafturlaub war sein Handy durchsucht und festgestellt worden, dass er zu Kindern Kontakt aufgenommen hatte. Wie Brinkmann erklärte, wurden daraufhin zunächst alle Lockerungen gestrichen und er erhielt einen neuen Therapeuten. Trotz des Vorfalls wurde ihm später erneut Urlaub gewährt. Brinkmann kündigte an, das Ministerium werde die Vorgänge prüfen. Der Fall erhöht den Druck auf Justizministerin Kathrin Wahlmann, die im Juni schon die Flucht eines Mörders während eines begleiteten Haftausgangs zu erklären hatte. Aus der Opposition gab es scharfe Kritik. Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Calderone, kommentierte: „Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Abläufe versagen, Kontrollen nicht greifen oder Entscheidungen nicht nachvollziehbar sind. Frau Wahlmann muss ihren Geschäftsbereich endlich in den Griff bekommen.“ Vanessa Berendt (AfD) sprach von einem „Totalversagen des Systems aus Psychologen, Therapeuten und Gutachtern“.

Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 15. Juli 2026

„Dieser Vorgang erschüttert zutiefst. Ein wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilter Straftäter sucht noch aus der Haft heraus Kontakt zu Minderjährigen. Trotzdem werden ihm weitreichende Lockerungen bis hin zu einem sechsmonatigen Sonderurlaub gewährt. In dieser Zeit soll er erneut Kinder missbraucht haben. Das ist kaum zu ertragen: Ein Täter, vor dem Kinder geschützt werden mussten, erhält offenbar die Gelegenheit, neue Opfer zu finden.

Die Serie schwerwiegender Nachrichten aus dem Verantwortungsbereich von Justizministerin Wahlmann reißt nicht ab. Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Abläufe versagen, Kontrollen nicht greifen oder Entscheidungen nicht nachvollziehbar sind. Frau Wahlmann muss ihren Geschäftsbereich endlich in den Griff bekommen. Es reicht nicht, jeden neuen Vorfall im Nachhinein zu erklären und zu bedauern. Sie muss dafür sorgen, dass Risiken rechtzeitig erkannt und Konsequenzen gezogen werden.

Die Ministerin trägt die politische Gesamtverantwortung dafür, dass ihr Geschäftsbereich funktioniert, erkennbare Gefahren ernst genommen und insbesondere Kinder bestmöglich vor gefährlichen Straftätern geschützt werden. Deshalb muss jetzt vollständig aufgeklärt werden, wie einem verurteilten Sexualstraftäter trotz seiner Kontaktversuche zu Minderjährigen weitere Lockerungen und schließlich ein monatelanger Sonderurlaub gewährt werden konnten.

Besonders schwer wiegt, dass der Mann bereits im Juli 2025 wieder festgenommen und in den niedersächsischen Justizvollzug zurückgebracht wurde. Seit fast einem Jahr war dem Ministerium damit bekannt, dass ein Sexualstraftäter während seines Sonderurlaubs unter dem Verdacht schwerster neuer Straftaten gegen Kinder steht. Trotzdem hat die Ministerin es offenbar nicht für nötig gehalten, Parlament und Öffentlichkeit frühzeitig von sich aus über diesen ungeheuerlichen Fall zu informieren. Das ist kein angemessener Umgang. Wer bei einem solch schwerwiegenden Fall so lange schweigt, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, unangenehme Vorgänge aus dem eigenen Verantwortungsbereich möglichst lange unter der Decke halten zu wollen.“