Wahlkreis Bersenbrück I Pressemitteilung vom 20. August 2019

Gute Neuigkeiten aus Hannover: Im Rahmen der Förderrichtlinie „BRÜCKE“ konnten 30 gestellte Projektanträge für das Kindergartenjahr 2019/2020 bewilligt werden. „135.000 Euro fließen damit in den Wahlkreis 73“, freut sich der örtliche CDU-Landtagsabgeordnete Christian Calderone.

Auf den Antrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Paulus Apostel Neuenkirchen-Vörden wurden für die KiTa St. Paulus und die KiTa St. Elisabeth 30.400 Euro bewilligt. Die Katholische Kirchengemeinde St. Vincentius Bersenbrück bekommt für die KiTa Arche Noah und KiTa Zur Freude 31.350 Euro. Nach Alfhausen zur KiTa St. Hedwig gehen 12.160 Euro, die St.-Nikolaus-KiTa Ankum freut sich über 18.620 Euro. Die Samtgemeinde Bersenbrück erhält zudem 43.511,94 Euro.

„Kreative Projektideen der Antragstellenden haben zu positiven Bewertungen und damit zur Bewilligung geführt“, freut sich Calderone über die guten Nachrichten für die Einrichtungen. Das Geld dient der Unterstützung von Kooperationen von KiTas und Grundschulen, um den Kindern einen möglichst reibungslosen Übergang zur Schule zu ermöglichen.

Mit der Förderrichtlinie „BRÜCKE“, die seit September 2018 in Kraft ist, werden Maßnahmen mit bis zu 56.000 Euro gefördert, die der Konzeption und Umsetzung durchgängiger bzw. anschlussfähiger Bildungsprozesse und Bildungsangebote dienen. Das Land übernimmt dabei bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die von KiTa und Grundschule gemeinsam geplanten Maßnahmen in Form von Projekten dienen der Vorbereitung der Kinder auf ihre Einschulung.

Rund 1,78 Millionen Euro Fördermittel für Kindertagesstätten aus der Förderrichtlinie „BRÜCKE“ wurden bis jetzt bewilligt. Insgesamt stellt das Land rund zehn Millionen Euro für Projektvorhaben für die Zusammenarbeit von KiTa und Grundschule bereit. „Ich würde positiv begleiten, wenn auch andere Einrichtungen in diesem Bereich Förderanträge an das Land Niedersachsen richten“, sagte Calderone seine Unterstützung zu. „Denn Kinder sollen von diesen Projekten, die ihnen den Übergang in die Grundschule erleichtern, profitieren“, erläutert der Landtagsabgeordnete die Intention.

Die Zuwendungen beziehen sich jeweils auf ein Projekt innerhalb eines Kindergartenjahres. Die einzelnen Projekte können sich an verschiedene Zielgruppen richten, wie z. B. Kinder, Eltern und Familien, Kita-Fachkräfte und Grundschullehrkräfte. Das Programm läuft vorerst bis zum 31. Dezember 2022. Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sowie Träger und Trägerverbände von Kindertagesstätten.