Alfhausen/Bramsche I Bersenbrücker Kreisblatt vom 13. Juli 2018

Wird ein Sperrbezirk eingerichtet, um die Straßenprostitution an der B 68 in Alfhausen-Thiene und Bramsche zu unterbinden? Nach einem entsprechenden Antrag aus Alfhausen ist darüber noch keine Entscheidung gefallen.

An der Bundesstraße 68 hat sich an der Grenze von Bramsche und Alfhausen ein Straßenstrich gebildet. Prostituierte bieten ihre Dienste teils auf dem Parkplatz Thiener Feld, teils auf Einmündungen zu Wegen in der Nähe an. Der Straßenstrich hat schon zu vielen Beschwerden in Alfhausen, Hesepe und Sögeln geführt, bislang hieß es aber, er bleibe im Rahmen, den das Prostitutionsgesetz von 2002 abstecke und sei damit legal.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Christian Calderone bat jedoch gemeinsam mit der CDU Alfhausen im April 2018 die Polizeidirektion Osnabrück, die Einrichtung eines Sperrgebiets zu prüfen. Grundsätzlich ist für einen solchen Schritt zwar das Land Niedersachsen zuständig, dieses hat die Befugnisse allerdings an die Polizeidirektionen übertragen. Dort allerdings ist noch keine Entscheidung getroffen worden. „Die recht umfangreiche juristische Überprüfung dauert an“, erklärt ein Sprecher auf Anfrage.

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Wallenhorst I wallenhorster.de vom 13. Juli 2018

Die CDU Wallenhorst ehrte auf der aktuellen Mitgliederversammlung langjährige Mitglieder. Sie erhielten eine Ehrennadel und Dankesurkunde, unterschrieben von der Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Der CDU Gemeindeverbandsvorsitzende Clemens Lammerskitten MdL ehrte auf der Mitgliederversammlung des CDU Gemeindeverbandes Wallenhorst die Fraktionsvorsitzende Anna Schwegmann für ihre 25-jährige Mitgliedschaft. Für ihre 40-jährige Mitgliedschaft wurden Maria Bertke, Paul Raming und der stellvertretende Bürgermeister Alfred Lindner geehrt. Besonders genannt und geehrt wurden Josef Pott und Siegfried Wulftange, die bereits seit mehr als 50 Jahren Mitglied der Christlich-Demokratischen Union sind.

Alle erhielten eine Ehrennadel und Dankesurkunde, unterschrieben von der Bundeskanzlerin und CDU-Bundesvorsitzenden Dr. Angela Merkel, des Landesvorsitzenden Dr. Bernd Althusmann sowie dem CDU-Kreisvorsitzenden Christian Calderone.

Des Weiteren erhielten alle Ehrenmitglieder ein Buchpräsent vom Autor Karl-Heiz Hornhues mit dem Titel „Deutschland einig Vaterland“ überreicht. Dieses Buchpräsent erhielten auch die ausscheidenden Vorstandsmitglieder Arno Weerd und Johannes Otte als „kleines Dankeschön“ für ihre langjährige Tätigkeit.

Quakenbrück I Bersenbrücker Kreisblatt vom 03. Juli 2018

Die Stadt Quakenbrück will Wettbüros in der Altstadt einen Riegel vorschieben. Der Rat will so städtebauliche Missstände gar nicht erst entstehen lassen, muss dafür aber gleich sieben Bebauungspläne ändern. Das Verfahren läuft.

In einer eigens angeberaumten Sondersitzung hat der Rat der Stadt Quakenbrück beschlossen, mehrere Bebauungspläne in der Innenstadt zu ändern. Damit will er verhindern, dass sich in den Straßen der Altstadt neben Sexkinos, Nachtklubs und Spielotheken auch Wettbüros ansiedeln können. Letztere sind allerdings nach dem derzeitigen Stand nicht ausgeschlossen.

In einer Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen, die der Ratssitzung vorausging, erläuterte stellvertretender Stadtdirektor Frank Wuller, warum die Stadt die Bebauungspläne ändern wolle. In jüngster Zeit habe es mehrere Anfragen von Interessierten gegeben, Wettbüros und Spielotheken in der Innenstadt zu eröffnen, zuletzt für das Gebäude Lange Straße 12. Eine Spielothek habe wegen der geltenden Abstandsregelung zu anderen Spielstätten abgelehnt werden können, „nun wird ein Wettbüro beantragt“, berichtete der Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen.

Bereits Mitte der 1980er-Jahre, so Wuller, habe der Quakenbrücker Stadtrat „allgemein zulässige Vergnügungsstätten – Sexkinos, Nightclubs und Spielotheken“ – in den Kerngebieten der Langen Straße, der Kleinen Mühlenstraße, der Alençoner Straße und der Kleinen Kirchstraße ausgeschlossen. Die Stadt habe damals „städtebauliche Missstände“ befürchtet, so eine Minderung der Anziehungskraft der Einkaufsbereiche, die Störung der historischen Bausubstanz durch Werbeanlagen, eine Beeinträchtigung der Wohnfunktion in den Obergeschossen sowie eine Reduzierung der Bereitschaft der Eigentümer, wegen der Nutzung als Vergnügungsstätten etwas für den Erhalt der Gebäude zu tun.

Das Problem: Der Bebauungsplan „Innenstadt“, in dem die Festsetzung damals getroffen wurde, gilt zwar weiterhin, allerdings sind die Regelungen im Zuge der Stadtsanierung in Teilen außer Kraft gesetzt worden. Inzwischen gibt es sechs weitere Bebauungspläne für das Gebiet der Innenstadt, in denen zwar die Ausschlusskriterien für „allgemein zulässige Vergnügungsstätten“ gelten, aber eben nicht explizit für Wettbüros. „Diese Ergänzung ist erforderlich, weil die Rechtsprechung den Begriff Vergnügungsstätte inzwischen weiterentwickelt hat“, erläuterte der stellvertretende Stadtdirektor. Allerdings könne die Stadt solche Vergnügungsstätten nicht grundsätzlich im kompletten Stadtgebiet verhindern. „Die substanzielle Möglichkeit muss erhalten bleiben“, so Wuller. Im Klartext: In Gewerbegebieten können Wettbüros eröffnen.

Parallel zur Änderung der sieben Bebauungspläne, die in einem sogenannten vereinfachten Verfahren aktualisiert werden sollen, hat der Quakenbrücker Stadtrat eine Veränderungssperre verhängt. Damit wird verhindert, dass „Tatsachen geschaffen werden, die der Planung der Stadt zuwiderlaufen“, wie es in einer Vorlage der Stadtverwaltung heißt. Dieses planungsrechtliche Instrument gilt für die Dauer von zwei Jahren . Wuller wies darauf hin, dass „normale Bauvorhaben“ dennoch möglich seien und die Stadt dafür im Einzelfall das „gemeindliche Einvernehmen“ erklären könne.

Sowohl Bauausschuss als auch Stadtrat stimmten dem Vorgehen einmütig zu. CDU-Fraktionschef Christian Calderone hielt die Sondersitzungen für gerechtfertigt, denn „Rat und Verwaltung müssen darauf achten, den städtebaulichen Schatz Innenstadt zu bewahren“. Die nun vorgesehene Veränderungssperre und die Aktualisierung der Bebauungspläne würden mithelfen, „eine harmonische Struktur zu erhalten“.

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Neuenkirchen-Vörden I Bramscher Nachrichten vom 03. Juli 2018

Auf nassen Böden sollte man nicht arbeiten, schon gar nicht mit schweren Maschinen. Was aber tun, wenn das Getreide auf dem Acker erntereif ist?

Über die Sondergenehmigung freuen sich (von links) Gaby und Wolfgang Schwingel, Rainer Duffe, Christian Calderone und Senior-Chef Norbert Schwingel.

Über die Sondergenehmigung freuen sich (von links) Gaby und Wolfgang Schwingel, Rainer Duffe, Christian Calderone und Senior-Chef Norbert Schwingel.

Schon oft standen Gaby Schwingel und ihr Mann Wolfgang vor dieser Frage. Das Ehepaar leitet das Lohnunternehmen Schwingel in Campemoor, wo Regen das Ackerland schwer befahrbar machen kann.

Die Landwirte behelfen sich mit breiteren Reifen oder speziellen Raupenfahrwerken. Dadurch werden die Fahrzeuge aber auch insgesamt breiter. Öffentliche Straßen dürfen sie dann nur noch mit Ausnahmegenehmigungen befahren; die gibt es in Niedersachsen bis 3,50 Meter Breite.

Die Schwingels versuchten es mit Raupenfahrwerken, deren Ketten 60 Zentimeter breit waren. „Auf unseren Böden kamen wir damit aber nicht aus“, erklärt Gaby Schwingel. „Wir brauchten 90 Zentimeter breite Ketten. Damit wuchs die Breite des Fahrzeugs aber auf 4,05 Meter.“

Im Jahr 2016 beantragten die Lohnunternehmer beim Landkreis Vechta eine Ausnahmegenehmigung für solche überbreiten Fahrzeuge. Dort verwies man sie an das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Hannover. Der Antrag wurde abgelehnt. Ein Jahr später gab es eine Genehmigung, doch sie kam erst Mitte November; die Ernte war weitgehend abgeschlossen. 

An dieser Stelle einfach aufzugeben, das kam für die Schwingels nicht infrage. Gemeinsam mit Rainer Duffe, Landwirt in Campemoor und stellvertretender Bürgermeister von Neuenkirchen-Vörden, hatten die Lohnunternehmer eine Idee: Sie erinnerten sich an ein Gespräch mit dem Landtagsabgeordneten Christian Calderone. „Er hat uns Hilfe bei Problemen angeboten“, erinnert sich Gaby Schwingel.

Rainer Duffe, Parteifreund von Calderone in der CDU, stellte den Kontakt her, und siehe da, der heiße Draht funktionierte. Auf Vermittlung ihres Landtagsabgeordneten erhielten die Landwirte aus Campemoor einen Termin beim zuständigen Referatsleiter im Wirtschaftsministerium. „Ziel war es, das Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen“, verdeutlicht Christian Calderone. Gemeinsam mit Rainer Duffe und Gaby Schwingel reisten im April je ein Vertreter der Landwirtschaftskammer und des Bundesverbands Lohnunternehmen (BLU) nach Hannover.

„Das Gespräch hat nicht lange gedauert“, sagt Duffe: „Man hörte uns aufmerksam zu, brachte unserem Anliegen Verständnis entgegen und bot schnell eine unkomplizierte Lösung an.“ Mit der positiven Entscheidung des Ministeriums im Rücken dauerte es nun nur noch etwa eine Woche, bis der Landkreis Vechta den Schwingels die gewünschte Ausnahmegenehmigung erteilen konnte.

Im persönlichen Gespräch sei es viel einfacher gewesen, die Probleme zu erklären, so Rainer Duffe. Wichtig sei beispielsweise, dass niemand ein Interesse daran habe, das Raupenfahrwerk ohne Not einzusetzen. Allein mit der Montage des fünf Tonnen schweren Geräts seien drei Fachkräfte einen halben Tag lang beschäftigt. Zudem müsse die 50000 Euro teure Maschine nach etwa 700 Hektar im Einsatz für rund 20000 Euro überholt werden.

Gaby Schwingel schätzt den jährlichen Bedarf auf etwa 150 Hektar. Reich wird sie mit dem Einsatz des Raupenfahrwerks sicher nicht. Doch für die betroffenen Bauern, die pro Hektar etwa 100 Euro zusätzliche Kosten verkraften müssen, geht es um alles oder nichts.

Rainer Duffe freut sich auch für seine Berufskollegen in Niedersachsen: „Von der Entscheidung des Ministeriums profitieren Landwirte in anderen Regionen, die ähnliche Probleme haben wie wir in Campemoor. Wir haben die Erfahrung gemacht: In Hannover hört man zu und hilft“, berichtet er vom erfolgreichen Zusammenspiel von Bürgern, Politik und Verwaltung.

Campemoor I Oldenburgische Volkszeitung vom 29.06.2018

Hartnäckigkeit zahlt sich aus: nach etwa zweijährigem Engagement hat das Lohnunternehmen Schwingel gemeinsam mit dem Neuenkirchen-Vördener CDU-Ratsherr, Rainer Duffe, dem CDU-Landtagsabgeordneten Christian Calderone, dem Lohnunternehmerverband und der Landwirtschaftskammer quasi eine bahnbrechende Neuerung für Mähdrescher mit Überbreite erreicht.

Zufriedene Gesichter: Gemeinsam haben (von links) Wolfgang Schwingel, Rainer Duffe, Gaby Schwingel, Christian Calderone und Norbert Schwingel dem Land Niedersachsen eine neue Regelung für überbreite Mähdrescher abgerungen.

Zufriedene Gesichter: Gemeinsam haben (von links) Wolfgang Schwingel, Rainer Duffe, Gaby Schwingel, Christian Calderone und Norbert Schwingel dem Land Niedersachsen eine neue Regelung für überbreite Mähdrescher abgerungen.

Zukünftig will das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr auf dem kurzen Dienstweg – nach einer entsprechenden Empfehlung des Landkreises Vechta – innerhalb längstens einer Woche das Befahren öffentlicher Straßen für Mähdrescher mit einem angebauten Raupenfahrwerk erlauben, wenn das Abernten von Feldern Wegen großer Nässe nicht anders möglich ist. Das teilten die beiden Politiker so wie Gaby Schwingel mit, die mit ihrem Mann Wolfgang das Lohnunternehmen leitet.

Der Hintergrund: wenn Felder zu nass sind, ist es oft nicht möglich, sie mit Mähdreschern mit normaler Bereifung zu befahren. In solchen fällen bedeuten Raupenfahrwerke den Ausweg aus der Not. Sie verteilen den Druck besser auf den Boden. Allerdings überschreiten manche Mähdrescher mit 4,05 Metern die in Niedersachsen maximal zulässige Fahrzeuggesamtbreite von 3,50 Metern. Damit dürfen Sie ohne Sondergenehmigung öffentliche Straßen nicht befahren.

Die Schwingels hatten nach eigenen Angaben ab 2016 versucht, eine solche Sondergenehmigung für den Fall der Fälle zu bekommen. Der Landkreis Vechta verwies sie seinerzeit an das Wirtschaftsministerium in Hannover. Das lehnte den Antrag 2016 ab.

Im Herbst 2017 die Kehrtwende: da Tausende Hektar Mais wegen extremer Bodennässe mit normal bereiften Mähdreschern  nicht mehr abzuernten waren, erteilte das Ministerium über den Landkreis eine befristete Sondergenehmigung für die Fahrzeuge.

Das reichte den Schwingel aber nicht. Sie schalteten die beiden CDU Politiker ein, die einen Termin mit einem Vertreter des Ministeriums vereinbarten. Das Gespräch sei erfolgreich verlaufen, sagte Rainer Duffe mit Blick auf die in Aussicht gestellten Sondergenehmigungen. (mehr …)

Hannover I „KirchenZeitung – Zeitung im Bistum Hildesheim“ vom 21. Juni 2018

Beschlossen und verkündet: Der Reformationstag wird neuer gesetzlicher Feiertag in Niedersachsen. Der Landtag votiert mit 100 zu 20 Stimmen dafür – bei 17 Enthaltungen.

Die Debatte um einen neuen Feiertag sorgt für volle Bänke: Alle Abgeordneten des Landtages sind da, die Besuchertribünen sind voll besetzt. Die vorhergehende Debatte ist engagiert, ohne Polemik, aber vorhersehbar. Schließlich sind die Argumente seit Monaten ausgetauscht. Für die einen (dazu zählt Ministerpräsident Stephan Weil) ist der Reformationstag geeignet, die Gesellschaft zusammenzuführen, für andere (darunter die Vorsitzenden der grünen und der liberalen Fraktion, Anja Piel und Stefan Birkner) nicht – sei es, weil er schlicht nicht interessiert oder sogar andere Religionen vor den Kopf stößt.

Eine Gruppe von 14 Parlamentariern um den Christdemokraten Christian Calderone und den SPD-Abgeordneten Markus Brinkmann versucht den Buß- und Bettag als geeignete Alternative einzubringen. Doch das Plädoyer für einen Tag des Innehaltens und der Neubesinnung verhallt ungehört – ebenso wie die Anträge, die wahlweise den Internationalen Frauentag am 8. März, den Europatag am 9. Mai oder den Tag des Grundgesetzes am 23. Mai als neuen Feiertag verankern wollen.

So bleibt es dann doch beim Reformationstag als neuem gesetzlichen Feiertag – auch mit einigen Nein-Stimmen aus der CDU-Fraktion. Die FDP-Fraktion hatte sich generell gegen einen neuen Feiertag ausgesprochen. Die Bündnisgrünen votierten bei der Schlussabstimmung mit Enthaltung.

„Wir danken den Abgeordneten, die unsere Argumente in den Landtag eingebracht haben“, sagt der Leiter des Katholischen Büros Niedersachsens, Prälat Felix Bernard. Die katholische Kirche hatte sich stets für den Buß- und Bettag ausgesprochen: „Wir Katholiken werden jetzt aber nicht zu Protestanten gegen den Reformationstag.“ Es liege jetzt  bei der evangelischen Kirche, den neuen Feiertag inhaltlich zu gestalten: „Wenn dabei ein Mitwirken der katholischen Kirche gewünscht wird, sind wir gesprächsbereit.“
„Schade, dass die Argumente für den Buß- und Bettag nicht ausreichend gewürdigt worden sind“, meint der Vorsitzende des Landeskatholikenausschusses, Claus-Dieter Paschek. Auch er setzt nun auf Hinweise aus der evangelischen Kirche, welche Akzente der Reformationstag künftig setzen soll: „Vielleicht lassen sich so auch die Risse in der Gesellschaft kitten, die die Debatte mit sich gebracht hat.“

Hannover/Oldenburger Münsterland I Oldenburgische Volkszeitung vom 20. Juni 2018

Der Christdemokrat, der auch Damme und Neunkirchen-Vörden vertritt, wurde von Karl-Heinz Bley (Garrel) und Christoph Eilers (Cappeln) unterstützt. Auch sie lehnte sich gegen die eigene Fraktion auf.

Gegen 15:30 Uhr wirkt er wie jemand, der im Reinen mit sich ist. Wie jemand, der seinem Gewissen gefolgt ist, obwohl klar war, dass er unterliegen würde. Christian Calderone ist nach seiner Niederlage bei der Abstimmung im Landtag in Hannover zu den Säulen im Eingangsbereich des Parlaments hinaus getreten. Ein bisschen frische Luft ist jetzt angesagt Für den CDU-Abgeordneten aus Quakenbrück, der auch Damme und Neuenkirchen-Vörden vertritt. Ein bisschen Ablenkung, nachdem sich Calderone zuvor gegen seine Fraktion und gegen die in der großen Koalition verbündete SPD auf gelehnt hatte. Und zwar als es um den zusätzlichen arbeitsfreien Feiertag in Niedersachsen ging.

Mit einer breiten Mehrheit von 100 Stimmen aus den Reihen von SPD und CDU (bei 20 Gegenstimmen und 17 Enthaltungen) hat der Landtag gestern diesen Beschluss gefasst: der Reformationstag (31. Oktober) wird zum gesetzlichen Feiertag.

Jener Tag also, an dem Martin Luther 1517 seine 95 Thesen an an die Tür der Schlosskirche in Wittenberg mit Hammerschlägen angenagelt haben soll, mit denen er den Sündenerlass gegen Geld (Ablasshandel) kritisierte. Evangelische Christen feiern am 31. Oktober den Beginn der kirchlichen Erneuerung (Reformation). Dieses Datum zum gesetzlichen Feiertag in Niedersachsen zu erheben, wie es Ministerpräsident Stefan weil (SPD) schon im Wahlkampf gefordert hatte – das hatte für monatelange intensive Diskussionen gesorgt. Und im Landtag gab es gestern vier Änderungsanträge – einer davon stammte von einer 14-köpfigen Gruppe um Calderone. Sie war dafür eingetreten, dass der Buß- und Bettag (immer elf Tage vor dem ersten Advent Sonntag) erneut zum gesetzlichen Feiertag erhoben wird. Mit dabei: die regionalen CDU-Abgeordneten Karl-Heinz Bley (Garrel) und Christoph Eilers (Cappeln).

In der Debatte rund um ein Pro und Contra zum Reformationstag als neuen Feiertag ging es teils emotional zu – und es war Calderone, der zur Sachlichkeit aufrief. Auch mit diesen Appell: „Ein Feiertag ist ein Tag zum Feiern!. Allerdings geht es ebenso um „Erhebung“, sagt Calderone. Und hier vielfältiger einer Gesellschaft sei, um so unterschiedlicher sei es, was jeweils mit Erhebung gemeint sein könne, erklärte er. In einer Zeit der weltweiten Unruhe, der Kriege, Konflikte, des Terrors, der neuen rechten und religiösen Radikalisierung Bleibe man sprachlos zurück, sagte Calderone. Er fügte diese Frage an: „Haben wir Antworten wie Martin Lutter mit seinen 95 Thesen? Oder sind wir in einer Zeit der Suche und inneren Befragung, des Nachdenkens, der Selbstkritik?“ Der Buß- und Bettag sei ein Tag des Innehaltens und müsse nicht uminterpretiert werden, betonte Calderone.

Die CDU-Abgeordneten Bley und Eilers aus dem katholisch geprägten Südoldenburg, die an Calderone Seite waren, verwiesen gegenüber dieser Zeitung hierauf: In der Anhörung von Verbänden und Kirchen zum Gesetzentwurf der Landesregierung hatte nur etwa ein Drittel für den Reformationstag ausgesprochen. Ein Feiertag müsste die Gesellschaft einen und nicht spalten, sagte Bley mit Blick darauf, dass die katholische Kirche und die jüdischen Gemeinden sich gegen den Reformationstag ausgesprochen und für den Buß- und Bettag plädiert hatten, der als evangelischer Feiertag gilt. (mehr …)

Hannover I „Rundblick – Politikjournal für Niedersachsen“ vom 20. Juni 2018

Es hätte eine Sternstunde werden können, alle Voraussetzungen dafür waren erfüllt: Als der Landtag gestern abschließend über die Frage debattierte, welcher neue Feiertag eingeführt werden soll, waren die Zuschauerränge dicht besetzt, die Pressetribüne ebenfalls.

Dieses Thema hat in den vergangenen Monaten eine eigene Dynamik und Brisanz bekommen – es wurde in den zurückliegenden Wochen weit emotionaler darüber gestritten als in vielen anderen Bundesländern, die auch über eine solche Frage zu befinden hatten. Und beide große Parteien, SPD und CDU , hatten dann auch noch für gestern den sonst üblichen Fraktionszwang aufgehoben. Es kündigte sich also eine lebhafte, womöglich quer zu den offiziellen Parteilinien verlaufende Plenardebatte und Entscheidung an. Die Erwartungen waren sehr hoch.

Aber wenn es in dieser Diskussion gestern Nachmittag im Landtag Überraschungen gab, dann lagen diese weniger in der rhetorischen Kunst der Redner. Diese blieb bei den meisten Vortragenden im üblichen Bereich. Das Resultat der Abstimmung war anschließend auch so wie kalkuliert. Von den 105 Abgeordneten der beiden Regierungsfraktionen verweigerten elf dem von der rot-schwarzen Landesregierung vorgeschlagenen Reformationstag (31. Oktober) als neuem Feiertag die Zustimmung – es waren allesamt Abgeordnete der CDU, die mit Enthaltung oder Nein votierten. Alle Sozialdemokraten, die zuvor noch für eine Alternative warben, den Tag des Grundgesetzes (23. Mai) oder den internationalen Frauentag (8. März), waren in der Schlussabstimmung ganz auf Regierungslinie und sagten Ja zum Reformationstag. Da die allermeisten AfD-Abgeordneten ebenfalls für den 31. Oktober waren, kam dieser Vorschlag der Landesregierung am Ende dann doch auf stattliche 100 Stimmen von den insgesamt 137 Landtagsabgeordneten. Eine ernsthafte Gefahr für den von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) und Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) stark befürworteten Reformationstag hatte also nie bestanden.

Dennoch zeigten sich in der Debatte mehrere Auffälligkeiten: Erstens bildete sich in der CDU ein Kern von Abgeordneten aus dem Osnabrück-Emsländer Raum (dort vor allem katholisch geprägt) und aus dem Braunschweiger Raum, die sich für den Buß- und Bettag stark machten – in Übereinstimmung mit einer Haltung des katholischen Büros in Niedersachsen. Sprecher dieser Gruppe war Christian Calderone aus Quakenbrück (Kreis Osnabrück), der über die erschütterte Weltordnung, wachsenden Fundamentalismus und Nationalismus sprach – und von der Notwendigkeit zu Selbstkritik und Innehalten. Dafür eigne sich der Buß- und Bettag, der anders als der Reformationstag nicht für die Kirchenspaltung stehe, am besten. (mehr …)

Hannover I „Rundblick – Politikjournal für Niedersachsen“ vom 20. Juni 2018

Ein Kommentar von Martin Brüning:

„Ein Blick zurück, ein Schritt nach vorn“ lautet der Titel der Biographie des scharfzüngigen ehemaligen Vorsitzenden der Linken, Gregor Gysi. Es ist auch das richtige Prinzip am Tag nach der Feiertags-Entscheidung im niedersächsischen Landtag. 

Der Blick zurück: Es hätte eine der wenigen Sternstunden des Parlaments werden können, aber dafür war der Großteil der Reden dann doch nicht stark genug. Ein Redner wie Gregor Gysi hätte der Debatte gut getan. Auffällig war, dass ausgerechnet die Befürworter des Reformationstages argumentativ eher schwach auf der Brust waren. Niemand konnte richtig überzeugend darlegen, warum nun ausgerechnet der Reformationstag zwingend der neue gesetzliche Feiertag im Land werden muss. Vielleicht hat die vorzeitige Siegesgewissheit die Anstrengungen gedämpft, doch noch Abgeordnete überzeugen zu wollen. Aber auch die Befürworter anderer Feiertage zeigten sich nicht dazu in der Lage, mit einer mitreißenden Rede Parlamentarier für den vorgeschlagenen Feiertag für sich zu gewinnen.

Eine Ausnahme gab es. Der CDU-Landtagsabgeordnete Christian Calderone aus Bersenbrück warb mit einer klugen Rede für den Buß- und Bettag und argumentierte sogar mit Zitaten von evangelischen Theologen. Chapeau.

In der Landtagsdebatte wurde auch noch einmal deutlich, woran es bei der Großen Koalition in den vergangenen Wochen gefehlt hatte: an Diskussionskultur. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Jens Nacke, bedankte sich zwar für eine „spannende Debatte im Land“ und Ministerpräsident Stephan Weil sagte, es handle sich um „die Schlussdebatte einer jahrelangen Diskussion“. Offen blieb allerdings, welche Debatten das wohl gewesen sein sollen. Erst jetzt, kurz vor Toresschluss, wurde das Meinungsspektrum im Landtag deutlich, ohne dabei Bauchschmerzen und Kritik, die in der Anhörung deutlich geworden waren, genau abzubilden.

Ob der Reformationstag wirklich spaltet, wie die Fraktionsvorsitzenden von Grünen und FDP, Anja Piel und Stefan Birkner, meinten, kann man unterschiedlich bewerten. Einen offenen und guten Dialog im Vorfeld einer solchen Entscheidung stellt man sich aber anders vor.

Ein Schritt nach vorn: Nun hat der Landtag mit 100 von 137 Stimmen entschieden und auf Niedersachsen kommt dieselbe Aufgabe zu wie auf die deutsche Nationalmannschaft nach der Niederlage gegen Mexiko: einen Haken dranzusetzen und nach vorne zu schauen. Dabei sollten beherzt die Aufgaben angegangen werden, die sich aus der Entscheidung ergeben. So sollte die evangelische Kirche zügig den Kontakt zu Katholiken und jüdischen Organisationen suchen, um den angekündigten „Dialog der Religionen“ am Reformationstag in die Praxis umzusetzen. Es wäre gut, frühzeitig ein Zeichen zu setzen, dass der 31. Oktober wirklich ein „weltoffener“ Tag wird, wie es der evangelische Landesbischof Ralf Meister in der Anhörung im Landtag angekündigt hatte.

Auch die Landesregierung sollte auf die Kritiker zugehen, um keine verbrannte Erde zu hinterlassen. Es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass Anhörungen lediglich eine Spielerei der Landespolitik sind. Denn eines muss festgestellt werden: der Eindruck, der sich aus der Anhörung ergab, spiegelt sich nicht im recht eindeutigen Votum des Parlaments für den Reformationstag wieder. Von Anfang an ging es SPD und CDU vor allem um einen freien und weniger um einen Feiertag. Nun muss eben nachträglich der neue Feiertag mit Sinn gefüllt und die Scherben müssen zusammengekehrt werden.

„Den Frieden kauft man nie teuer, denn er bringt dem, der ihn kauft, großen Nutzen.“ Dieses Zitat kann sich die Landesregierung schon einmal ins Aufgabenheft schreiben. Es stammt natürlich von Martin Luther.

Hannover I Kreiszeitung vom 20. Juni 2018

Der Niedersächsische Landtag hat gestern den Reformationstag am 31. Oktober als neuen niedersächsischen Feiertag eingeführt. Das Parlament billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf der rot-schwarzen Landesregierung, damit gilt bereits der kommende 31. Oktober als Feiertag.

100 der insgesamt 137 Abgeordneten stimmten mit Ja, 20 waren gegen den Antrag, 17 Parlamentarier enthielten sich. Während sich SPD- und AfD-Fraktion geschlossen für den Vorschlag der Landesregierung aussprachen, stimmte die FDP mit Nein. Die Grünen enthielten sich. Bei der CDU ergab sich ein gemischtes Bild: Viele Abgeordnete stimmten für den Vorschlag.

Andere wie Christian Calderone oder Gerda Hövel sprachen sich gegen den Reformationstag aus, wieder andere wie die Landtags-Vizepräsidenten Bernd Busemann oder Frank Oesterhelweg enthielten sich. Die CDU-Abweichler hatten zuvor noch einen vergeblichen Versuch gestartet, statt des Reformations- den Buß- und Bettag zum Feiertag zu machen.

Auch Vorschläge für den Frauentag (8. März), Europatag (9. Mai) und Tag des Grundgesetzes (23. Mai) wurden von der breiten Landtagsmehrheit abgeschmettert.

Die Debatte war in Niedersachsen, das bislang die wenigsten Feiertage hatte, monatelang lebhaft geführt worden, nachdem sich Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) im Landtagswahlkampf 2017 für einen zehnten Feiertag ausgesprochen hatte.

Insbesondere die katholische Kirche, jüdische Gemeinden und humanistische Verbände kritisierten die Wahl. (mehr …)