In einer eigens angeberaumten Sondersitzung hat der Rat der Stadt Quakenbrück beschlossen, mehrere Bebauungspläne in der Innenstadt zu ändern. Damit will er verhindern, dass sich in den Straßen der Altstadt neben Sexkinos, Nachtklubs und Spielotheken auch Wettbüros ansiedeln können. Letztere sind allerdings nach dem derzeitigen Stand nicht ausgeschlossen.
In einer Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen, die der Ratssitzung vorausging, erläuterte stellvertretender Stadtdirektor Frank Wuller, warum die Stadt die Bebauungspläne ändern wolle. In jüngster Zeit habe es mehrere Anfragen von Interessierten gegeben, Wettbüros und Spielotheken in der Innenstadt zu eröffnen, zuletzt für das Gebäude Lange Straße 12. Eine Spielothek habe wegen der geltenden Abstandsregelung zu anderen Spielstätten abgelehnt werden können, „nun wird ein Wettbüro beantragt“, berichtete der Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen.
Bereits Mitte der 1980er-Jahre, so Wuller, habe der Quakenbrücker Stadtrat „allgemein zulässige Vergnügungsstätten – Sexkinos, Nightclubs und Spielotheken“ – in den Kerngebieten der Langen Straße, der Kleinen Mühlenstraße, der Alençoner Straße und der Kleinen Kirchstraße ausgeschlossen. Die Stadt habe damals „städtebauliche Missstände“ befürchtet, so eine Minderung der Anziehungskraft der Einkaufsbereiche, die Störung der historischen Bausubstanz durch Werbeanlagen, eine Beeinträchtigung der Wohnfunktion in den Obergeschossen sowie eine Reduzierung der Bereitschaft der Eigentümer, wegen der Nutzung als Vergnügungsstätten etwas für den Erhalt der Gebäude zu tun.
Das Problem: Der Bebauungsplan „Innenstadt“, in dem die Festsetzung damals getroffen wurde, gilt zwar weiterhin, allerdings sind die Regelungen im Zuge der Stadtsanierung in Teilen außer Kraft gesetzt worden. Inzwischen gibt es sechs weitere Bebauungspläne für das Gebiet der Innenstadt, in denen zwar die Ausschlusskriterien für „allgemein zulässige Vergnügungsstätten“ gelten, aber eben nicht explizit für Wettbüros. „Diese Ergänzung ist erforderlich, weil die Rechtsprechung den Begriff Vergnügungsstätte inzwischen weiterentwickelt hat“, erläuterte der stellvertretende Stadtdirektor. Allerdings könne die Stadt solche Vergnügungsstätten nicht grundsätzlich im kompletten Stadtgebiet verhindern. „Die substanzielle Möglichkeit muss erhalten bleiben“, so Wuller. Im Klartext: In Gewerbegebieten können Wettbüros eröffnen.
Sowohl Bauausschuss als auch Stadtrat stimmten dem Vorgehen einmütig zu. CDU-Fraktionschef Christian Calderone hielt die Sondersitzungen für gerechtfertigt, denn „Rat und Verwaltung müssen darauf achten, den städtebaulichen Schatz Innenstadt zu bewahren“. Die nun vorgesehene Veränderungssperre und die Aktualisierung der Bebauungspläne würden mithelfen, „eine harmonische Struktur zu erhalten“.
Paul Gärtner (SPD) merkte an, dass der Rat an die gute Vorarbeit des Vorgängerrates anknüpfe, der bereits 1986 Vergnügungsstätten ausgeschlossen habe. Er sah die Gefahr, dass durch Wettbüros und andere Vergnügungsstätten die Lange Straße „heruntergewirtschaftet wird“. Das müsse verhindert werden. „Wettbüros und Spielhallen haben nachteilige Wirkungen“, sagte Andreas Henemann (Bündnis 90/ Die Grünen). Er sah überdies weiteren Handlungsbedarf, um die Quakenbrücker Innenstadt zu revitalisieren.