Osnabrück I Pressemitteilung vom 17. Februar 2020

Als ein positives Zeichen zur Durchsetzung des Rechtsstaates und der staatlichen Interessen wertet der Landtagsabgeordnete Christian Calderone die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Clankriminalität in Osnabrück. Der Staat könne nicht dulden, dass seine Rechtsordnung unterwandert und seine Repräsentanten durch Clanstrukturen bedroht werden, betonte Calderone.

Wie der Landtagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Bersenbrück und Rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion hervorhob, habe die CDU in der Regierungskoalition dafür geworben, über die so genannte politische Liste landesweit neun zusätzliche Staatsanwälte für die Bekämpfung der Clankriminalität in Niedersachsen zu schaffen.

Und er persönlich habe sich gegenüber dem Justizministerium für die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Clan in Osnabrück eingesetzt! „Clankriminalität existiert auch im ländlichen Raum, im Osnabrücker Land beispielsweise in Ostercappeln und Melle“, sagte Calderone. Und auch im ländlichen Raum kann der Rechtsstaat diese Strukturen nicht dulden! Calderone verwies auf die Situation in Nordrhein-Westfalen, wo die Landesbehörden viel zu lange untätig gegenüber Clanstrukturen gewesen sind. Erst in der aktuellen CDU/FDP-geführten Landesregierung werden Clans wirksamer bekämpft.

Ein solches Vorgehen sei auch in Niedersachsen erforderlich, wozu nun auch über die Staatsanwaltschaften nötige Strukturen geschaffen werden. „Der Kontroll- und Strafverfolgungsdruck gegen Angehörige krimineller Clanstrukturen muss erhöht werden.“ Dazu gehöre auch, dass Fälle vermeintlicher Kleinkriminalität und Ordnungswidrigkeiten konsequent geahndet werden. Subkulturelle Verbrechensstrukturen müssen ausgehebelt werden.

„Eine besondere Pflicht habe die Allgemeinheit, robust gegen Bedrohungen, Widerstandsdelikte oder Einschüchterungen von Polizisten und anderen Amtsträgern vorzugehen.“ Es gelte, etwaige Rechtsstaatslücken zu schließen und jegliche Bedrohung bis ins letzte Detail zu verfolgen. Dazu zähle auch, soweit rechtlich möglich, eine Beendigung des Aufenthaltes herbeizuführen.