Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion Niedersachsen vom 29. November 2019

„Die Entscheidung des Bundesrates begrüßen wir ausdrücklich. Der Opferschutz wird wesentlich gestärkt. Das Reformpaket wird ferner dazu führen, dass Hauptverhandlungen störungsfreier und zügiger verlaufen werden. Die Staatsanwaltschaften können künftig moderne Ermittlungsmethoden wie die DNA-Analyse besser nutzen, so auch zur Auswertung äußerlicher Merkmale wie die Haar-, Haut- und Augenfarbe.“

Zum Hintergrund: Nach dem Gesetzentwurf, den der Bundestag bereits in 2. und 3. Lesung am 15.09.2019 beschlossen hat, erhalten Vergewaltigungsopfer unabhängig vom Einkommen einen Anspruch auf einen Rechtsbeistand. Vernehmungen von allen Opfern von Sexualstraftaten können zukünftig audiovisuell aufgezeichnet und in der Hauptverhandlung verwendet werden, ohne dass eine nochmalige Aussage erforderlich ist. Mit dem Beschluss des Bundesrates kann das Reformgesetz nun in Kürze in Kraft treten.