Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 16. Juni 2026
„Bereits Mitte März haben wir eine Aktenvorlage beantragt. Drei Monate später müssen wir feststellen, dass das Justizministerium offenbar untätig geblieben ist. Besonders befremdlich ist, dass in der vergangenen Sitzung ausdrücklich ein chronologisches Vorgehen vereinbart wurde. Demnach sollte die Aufarbeitung mit der Frage beginnen, unter welchen Umständen der später wegen Korruption verurteilte Staatsanwalt überhaupt in den Landesdienst gelangt ist. Dafür wären zunächst die Personalakten des Staatsanwalts vorzulegen – auf die wir bis heute warten.
Stattdessen wollen SPD und Grüne nun mit den Akten des gegen ihn geführten Strafverfahrens beginnen. Dass die Regierungsfraktionen die Aufarbeitung anscheinend von hinten aufrollen wollen, zeigt sich auch bei der Auswahl der ersten Zeugen. Noch bevor die grundlegenden Fragen zum beruflichen Werdegang des Staatsanwalts aufgeklärt sind, sollen bereits zentrale Akteure des Strafverfahrens vernommen werden. Dieses Vorgehen erschwert eine strukturierte und sachgerechte Aufklärung unnötig.
Bedauerlich ist zudem, dass die Regierungsfraktionen weiterhin nicht bereit sind, sich auf einen festen Sitzungstag innerhalb der üblichen Ausschusswoche von Mittwoch bis Freitag zu verständigen. Hintergrund ist offenbar, dass ein Abgeordneter der Regierungsfraktionen zugleich Mitglied des Ausschusses für Inneres und Sport ist und sich dort nicht vertreten lassen will. Statt eine pragmatische Lösung zu suchen, wurde von Seiten der SPD damit gedroht, den Dienstag als festen Sitzungstag per Mehrheitsbeschluss festzulegen. Damit würde zahlreichen Abgeordneten die Teilnahme an den Fraktionssitzungen und der Vorbereitung wichtiger parlamentarischer Entscheidungen erschwert. Dabei hat bereits der letzte Parlamentarische Untersuchungsausschuss ohne Probleme an einem Donnerstag getagt.
Ein Untersuchungsausschuss lebt von Fairness und Kooperation – davon war gestern leider wenig zu spüren. Taktische Spielchen und nicht hinnehmbare Verzögerungen bei der Aktenvorlage werden der Bedeutung dieses Verfahrens nicht gerecht.“