Osnabrück I Pressemitteilung vom 21. Juli 2022

Der Arbeitskreis Recht und Verfassung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat am Dienstag, dem 12. Juli 2022, das Landgericht Osnabrück besucht. Empfangen wurden die Mitglieder des Arbeitskreises von dem Präsidenten des Landgerichts Dr. Thomas Veen. An der anschließenden Gesprächsrunde nahmen weitere Beschäftigte des Landgerichts aus verschiedenen Bereichen teil.

Eines der zentralen Themen war die Belastung der Strafkammern sowie die Auswirkungen der Einrichtung von Spezialabteilungen am Standort der Staatsanwaltschaft Osnabrück für die Gerichte im hiesigen Bezirk. Einigkeit bestand zwischen allen Beteiligten, dass die Ausstattung der Gerichte mit der Einrichtung von Spezialabteilungen bei der Staatsanwaltschaft ebenfalls verbessert werden müsse. Nur durch eine entsprechende Ausstattung der Gerichte – sowohl in personeller Hinsicht als auch durch eine räumliche/ technische Ausstattung – sei gewährleistet, dass die Erfolge in den Ermittlungsverfahren zu einer zeitnahen gerichtlichen Entscheidung führen können. Ferner wurde erörtert, dass die momentane Belastung der Strafkammern nicht durch die Erhebungseinheiten in dem Personalbedarfsberechnungssystem widergespiegelt werde. Aufgrund der zunehmenden Komplexität der Verfahren, welche u.a. durch die Einrichtung der Spezialabteilungen bei der Staatsanwaltschaft gefördert werde, entspreche die zeitliche Anrechnung der Verfahren nicht mehr deren tatsächlichem Umfang. Auch die Situation der Wachtmeistereien der Gerichte werde durch Großverfahren vor Herausforderungen gestellt, insbesondere in personeller Hinsicht. Die Beteiligten waren sich einig, dass diese Belastungsspitzen besser abgefangen werden müssten. Durch die Bildung des regionalen Einsatzteams, dessen Erfolg für alle Beteiligten außer Frage steht, sei ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung gemacht worden. In diesem Zusammenhang wurde über Möglichkeiten gesprochen, die Wachtmeistereien der Gerichte durch eine Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsdiensten zu entlasten.

Ein weiteres zentrales Thema war die Regionalisierung der Einstellungsverfahren für den mittleren Dienst bei den Gerichten, den sogenannten Justizfachwirten. Gerade junge Leute ab einem Alter von 16 Jahren, die sich für eine Tätigkeit in der Justiz begeistern können, habe es zum Teil abgeschreckt, dass ihr Einsatzort bei der Einstellung unbekannt sei und sie ggfs. im gesamten Oberlandesgerichtsbezirk eingesetzt werden können. Durch die Tatsache, nunmehr eine verlässliche Perspektive bereits bei Einstellung zu bieten, werde die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber weiter gesteigert.