Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 16. März 2022

Alle am Jugendstrafverfahren beteiligten Akteure, u.a. Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendgerichtshilfe und die Träger der Jugendhilfe, arbeiten an insgesamt fünf Standorten in Göttingen, Hannover, Lüneburg, Osnabrück und Salzgitter, an denen das Justizministerium sog. Häuser des Jugendrechts eingerichtet hat, erfolgreich zusammen. Das ergab eine Unterrichtung des Justizministeriums in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Recht und Verfassung. „Der im Koalitionsvertrag verankerte Ansatz, Häuser des Jugendrechts einzurichten, um Strafverfahren gegen Jugendliche sowohl zu verbessern als auch zu beschleunigen und auch Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, hat sich in vollem Umfang bewährt“, so Christian Calderone, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.

Einerseits ist es wichtig, dass bei jugendlichen Intensivtätern die Strafe schnell auf dem Fuße folgt. Andererseits stellt die enge Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden auch sicher, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um frühzeitig die Gefahr einer kriminellen Karriere bei Jugendlichen zu erkennen und sogleich mit gezielten maßgeschneiderten erzieherischen Maßnahmen entgegenwirken zu können.

„Hier hilft besonders das spezielle Instrument der Prognose- und Fallkonferenzen, bei denen verschiedene Behördenvertreter ihre Informationen austauschen und bewerten. Die Einrichtung der Häuser des Jugendrechts unter Federführung des Justizministeriums ist ein rundherum erfolgreiches Konzept, um sowohl präventiv als auch repressiv wirksam und erfolgreich gegen Jugendkriminalität vorzugehen, so Calderone abschließend.