Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion Niedersachsen vom 03. Februar 2017

Der CDU-Landtagsabgeordnete Christian Calderone hat sich in der heutigen Plenardebatte für eine Aufnahme des Führerscheinentzugs als eigenständige Sanktion in das Jugend- und Erwachsenenstrafrecht ausgesprochen: „Die Auswirkung von Strafen auf das Individuum ist immer unterschiedlich – für den einen wiegt eine Geldstrafe schwerer, für den anderen das Fahrverbot.“ Es komme immer darauf an, dass das Gericht die individuelle Lebenssituation und die Auswirkungen von Strafe darauf in seine Erwägung einbeziehe. „Mobilität muss nicht ausschließlich eine Notwendigkeit sein, oftmals ist sie vor allem Vergnügen und Statussymbol. Wenn ein Fahrverbot die berufliche Existenz nicht gefährdet, kann es vor diesem Hintergrund eine wirkungsvolle Strafe sein.“ Die heftige Diskussion um sogenannte verkehrsausschließende Maßnahmen zeige, dass es sich um Sanktionen handelt, die in einer Mobilitätsgesellschaft spürbar zu sein scheinen. Calderone: „Die Ausweitung des Strafkatalogs ist eine sinnvolle Erweiterung richterlicher Möglichkeiten, die helfen kann, das Strafmaß an die Lebenswirklichkeit des Straftäters anzupassen.“

Bereits im Jahr 2010 forderte der damalige Justizminister Bernd Busemann, den Führerscheinentzug als eigenständige Sanktion bei allgemeiner Kriminalität einzuführen. Die Initiative der CDU-Landtagsfraktion hat das Thema mittlerweile auch auf Bundesebene ins Rollen gebracht.