Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 14. Dezember 2022

„Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil im September festgestellt, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen eine Vorratsdatenspeicherung möglich ist und somit zur Bekämpfung schwerster Kriminalität wie z.B. Kindesmissbrauch einen entscheidenden Beitrag leisten kann“, erklärte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Christian Calderone. 

Während Kriminalstatistiken dramatisch steigende Straftaten im Bereich des sexuellen Missbrauchs aufzeigten, sei die Landesregierung dazu nur eingeschränkt sprechfähig: Der Innenminister vertrete die Auffassung der CDU, den durch das Urteil des EuGH aufgezeigten Rechtsrahmen auszuschöpfen, die ebenfalls der SPD angehörende Justizministerin sei aber für das weniger wirksame sog. Quick-Freeze-Verfahren, welches auch vom Bundesjustizminister vertreten wird. „Dieses wichtige Thema der Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie im Internet verlangt eines entschlossenen Handelns der Landesregierung und nicht zwei SPD-Ministerien, die offensichtlich in unterschiedliche Richtungen laufen“, so Calderone. Und dies bei einer Debatte, die bereits seit Jahrzehnten andauere.

„Aktuell ist der Staat im Bereich der Internetkriminalität nur eingeschränkt handlungsfähig. Wir als CDU-Fraktion möchten dies ändern und den Ermittlungsbehörden mit der Vorratsdatenspeicherung auf Grundlage der EuGH-Rechtsprechung ein Instrument an die Hand geben, womit sie eine Chance haben, schwerste Straftaten aufzuklären“, so Calderone.

„Mit dem heute eingebrachten Entschließungsantrag geben wir der Landesregierung die Möglichkeit den Bund zu bewegen, endlich eine rechtssichere Vorratsdatenspeicherung einzuführen, damit sich die Menschen ein Stück weit sicherer fühlen können vor einer der widerlichsten strafrechtlich relevanten Handlung, dem sexuellen Missbrauch von Jungen und Mädchen“, so der Abgeordnete.

Foto: Christiane Lang