Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 17. Mai 2022
„Die heutige Änderung des Niedersächsischen Justizvollzuggesetzes ermöglicht mehrere notwendige Anpassungen, um unseren Vollzug sicherer und effizienter zu machen“, erklärt Christian Calderone, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.
Bei dem hochsensiblen Thema der Fixierung von Gefangenen werde ein sicherer Rechtsrahmen geschaffen. Da sei besonders wichtig, da eine Fixierung ein tiefer Eingriff in die Freiheitsrechte sei. „Deswegen ist es jetzt – auch zum Schutz der Bediensteten im Justizvollzug – wichtig, dass wir mit dieser Novelle eine klare rechtliche Regelung geschaffen haben“, so Calderone.
„Mit der Gesetzesnovelle reduzieren wir auch die Besuchszeiten maßvoll. Diese binden ein hohes Maß an Personal, werden zum Schmuggel von illegalen Dingen benutzt und sind, wie die Pandemie gezeigt hat, auch via Skype möglich“, so der Justizexperte.
„Wir verlieren mit dieser Novelle auch den Opferschutz nicht aus den Augen. Dazu gehört auch, dass wir es den Anstalten ermöglichen, Medienkontakte oder Interviews der Gefangen zu untersagen“, so Calderone. Dies sei echter Opferschutz, damit das Opfer durch eine mediale Darstellung des Verbrechers nicht erneut mit der Tat konfrontiert würde. Das Opfer müsse im Mittelpunkt der staatlichen Bemühungen stehen und nicht der Täter.
Im Bereich Suizidprävention werde mit dem Bereich der Videoüberwachung wirkliches Neuland betreten. „Wir schaffen die rechtliche Möglichkeit, Mittel künstlicher Intelligenz anzuwenden, um Vorbereitungshandlungen eines
möglichen Suizides zu erkennen und entsprechend zu alarmieren“, so Calderone. Diese Möglichkeit der ereignisgesteuerten Videoüberwachung, die auf Objekte und Handlungsmuster reagiere, diene mit dieser Novelle dem Schutz vor Selbsttötungen.