Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 28. Oktober 2026

Die CDU-Landtagsfraktion leitet wegen der unzureichenden Aktenvorlage im 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein Organstreitverfahren beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof ein. Zugleich stellt sie einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Ziel ist die Feststellung, dass die Landesregierung durch die Art und Weise der Aktenvorlage, insbesondere durch die lange Bearbeitungszeit und die Schwärzungspraxis, verfassungsmäßige Rechte verletzt hat.

„Seit Monaten fehlen zentrale Unterlagen, die wir für die Aufklärung dringend benötigen. Gleichzeitig müssen wir Zeugen vernehmen, ohne die dazugehörigen Akten zu kennen. Das beeinträchtigt unsere parlamentarischen Kontrollrechte erheblich“, erklärt Christian Calderone, CDU-Obmann im 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

„Mehr als 1.200 Polizisten waren im Einsatz. Noch am Abend der Razzia stand fest: Es gab ein Leck. Trotzdem wurde das interne Ermittlungsverfahren erst zwölf Tage später eingeleitet. Eine der größten Aktionen gegen die Drogenkriminalität wurde verraten – und es entsteht der Eindruck, dieser Skandal sei wie ein gewöhnlicher Vorgang behandelt worden. Wir brauchen die Akten, um zu klären, ob die politische Führung – insbesondere die Spitzen des Justiz- und des Innenministeriums – ihrer Verantwortung gerecht geworden ist“, betont Calderone.

Der Ausschuss untersucht, wie die Behörden mit Hinweisen auf den später verurteilten Staatsanwalt G. umgegangen sind und weshalb dieser über einen langen Zeitraum weiter im Bereich der Organisierten Kriminalität eingesetzt werden konnte. Die Akten wurden bereits am 6. April 2026 im Rechtsausschuss angefordert; am 1. Juni folgte ein eigener Beweisbeschluss des Untersuchungsausschusses. Dennoch fehlen weiterhin wesentliche Unterlagen des Innenministeriums, der Polizeibehörden, insbesondere des LKA, weitere Akten aus dem Justizministerium sowie die eigentlichen Ermittlungsakten gegen G., die bei der Staatsanwaltschaft Hannover geführt wurden.

„Bis heute gibt es keinen belastbaren Vorlageplan. Bei der Vernehmung von drei LKA-Beamten am Montag konnten wir ohne Ermittlungsakten teilweise nicht einmal zuverlässig nachvollziehen, wer wann mit welchen Aufgaben befasst war. Akten, die erst nach einer Vernehmung eintreffen, kommen für deren Vorbereitung zu spät“, so Calderone.

Neben den Verzögerungen beanstandet die CDU umfangreiche Schwärzungen mit aus ihrer Sicht häufig pauschalen Begründungen sowie die nahezu durchgängige Einstufung der übermittelten Unterlagen als vertraulich.

„Die Landesregierung verhindert mit ihrer bisher unvollständigen Aktenvorlage, dass wir unser verfassungsrechtlich garantiertes Kontrollrecht als Opposition wirksam ausüben können. Wer wesentliche Akten monatelang zurückhält und umfangreiche Schwärzungen nur pauschal begründet, behindert die parlamentarische Aufklärung und bricht damit die Verfassung“, erklärt Calderone.