Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 21. Februar 2024

„Die Fachleute aus dem Justizministerium haben nicht ein gutes Haar an den im Entschließungsantrag aufgeführten Forderungen gelassen. Sie lehnen den Antrag in Gänze und rundherum ab. Mit der im letzten Jahr erfolgten Änderung des § 43 b StGB, der eine Halbierung bei der Umrechnung einer Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe vorsieht – zwei Tagessätze entsprechen zukünftig einem Hafttag – ist für weitere Spielereien kein Raum mehr. Der Rechtsstaat darf sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen, wenn Straftäter, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, nicht zahlen. Da auch das Justizministerium keinen Handlungsbedarf für weitere Erleichterungen sieht, fordere ich die Regierungsfraktionen auf, den Entschließungsantrag zurückzuziehen.“