Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 24. August 2026

„Die heutige Aussage des damaligen Leiters der Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen und Chefermittlers stellt die bisherige Darstellung von Justizministerin Wahlmann und ihres Hauses erheblich infrage. Der verdächtige Staatsanwalt G. war nach den Durchsuchungen demnach nicht entlastet. Vielmehr war das Ermittlungsverfahren einen Tag nach der Durchsuchung bei G. ausdrücklich noch offen, zentrale Beweismittel mussten erst ausgewertet werden. Damit lässt sich die Aussage des Justizministeriums nicht bestätigen, dass der Anfangsverdacht gegen G. ‚praktisch zerbröselt‘ sei.

Trotz des offenen Verfahrens blieb der Staatsanwalt G. nach der Unterrichtung des Justizministeriums am 24. November 2022 im hochsensiblen Bereich der Organisierten Kriminalität und Betäubungsmittelkriminalität eingesetzt. Der Zeuge widersprach zudem der Aussage Wahlmanns, eine Entbindung des G. von den damaligen Aufgaben hätte Strafverfahren ‚platzen lassen‘. Auf welcher Tatsachengrundlage traf das Ministerium diese Entscheidung? Und warum stellte Wahlmann die damalige Erkenntnislage im Februar 2026 im Ausschuss anders dar? Diesen erheblichen Widerspruch muss die Ministerin erklären.“