Wie berichtet, arbeiten nach Angaben der Organisation Don Bosco Mondo trotz aller Kontrollen immer noch 150.000 Kinder in indischen Steinbrüchen. Ein gutes Drittel der Grabsteine aus diesem Land findet nach Einschätzung von Fachleuten in Deutschland Abnehmer – viele hergestellt von Kindern, die für Hungerlöhne unter härtesten Bedingungen arbeiten. Die so hergestellten Grabsteine – vom Material her stets ansehnlich – sind in Europa preislich konkurrenzlos und werden deshalb gerne gekauft. Die Samtgemeinde Fürstenau hatte sich bereits im Oktober – unter anderem auf Initiative des Settruper Steinmetzes Heinz Stall – mit dem Thema befasst und damals zunächst eine Entscheidung vertagt. Der Grund: Eine Satzungsregelung, nach der nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die – verbunden mit einer Nachweispflicht – nicht aus Kinderarbeit stammen, ist keine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, um einen Eingriff in die „Berufsausübungsfreiheit“ der Steinmetze zu rechtfertigen. Aus diesem Grunde ist in der nun geänderten Friedhofssatzung auch nur die Rede davon, dass solche Grabmale nicht verwendet werden „sollen“. Weiterhin heißt es: „Auf eine Nachweispflicht, dass die aufgestellten Grabsteine, Grabeinfassungen und Grabdeckplatten nicht in Kinderarbeit hergestellt worden sind, wird bis zur Einführung einer gesetzlichen Regelung in Niedersachsen verzichtet.“
Nun will der Rat der Samtgemeinde darauf drängen, dass das Land Niedersachsen in dieser Angelegenheit möglichst schnell aktiv wird und die gesetzliche Grundlage für eine Nachweispflicht schafft. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, hat die Gruppe CDU/FDP bereits einen Brief an den Landtagsabgeordneten Christian Calderone geschickt, der mittlerweile der Sprecher aller Abgeordneten in der Region Osnabrück, Emsland, Grafschaft Bentheim ist. In dem Schreiben heißt es unter anderem: „Die Mitglieder der CDU/FDP-Gruppe im Samtgemeinderat Fürstenau fordern die Mitglieder der CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag auf, eine Rechtsgrundlage für den Erlass kommunaler Satzungsregelungen zu schaffen, die eine Verwendung von Grabsteinen, Grabeinfassungen und Grabdeckplatten aus ausbeuterscher Kinderarbeit ausschließen.“ Dabei solle einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Rechnung getragen werden, das im Oktober 2013 festgestellt hatte, dass es keine „ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage“ gebe, die es ermögliche, dass nur Grabsteine aufgestellt werden dürften, die nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt worden seien.
Schließlich verweist die CDU/FDP-Gruppe auf das Land Bayern. Dort ist bereits 2016 durch eine Änderung des Bestattungsgesetzes eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen worden – verbunden mit einer Nachweispflicht über die Herkunft von Grabsteinen. Eine entsprechende Regelung müsse nun auch für Niedersachsen her.