Hannover I Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 26. April 2022

Zum Thema Kinderehen in Deutschland hat die CDU-Landtagsfraktion am heutigen Tag eine Anhörung durchgeführt. Vertreten waren Expertinnen und Experten aus Organisationen, die sich dem Phänomen seit Jahren widmen, u. a. Terre des femmes, Solvodi Niedersachsen e. V., Kinderschutzbund Niedersachsen. Der Gesetzgeber hat 2017 mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen die Ehemündigkeit im Interesse des Kindeswohls auf generell 18 Jahre festgelegt und damit die behördlichen Möglichkeiten deutlich erweitert, gegen Kinderehen wirksam vorzugehen.

Wir müssen heute zur Kenntnis nehmen, dass Kinder- und Zwangsehen immer noch in vielen Gemeinschaften mit Migrationshintergrund weit verbreitet sind. Das Dunkelfeld ist groß, verlässliches Zahlenmaterial liegt nicht vor. „Das ist eine ernüchternde Erkenntnis der Anhörung“, so Christian Calderone, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. „Wir können das Ausmaß nur erahnen, wenn davon berichtet wird, dass Kinder mit Migrationshintergrund nach den Sommerferien in ihrem Heimatland bleiben.“

Das muss sich schnellstmöglich ändern. Wir müssen das Dunkelfeld ausleuchten, um das Bewusstsein in der Öffentlichkeit für die Thematik zu schärfen. Forschungsarbeit am Schreibtisch wird hier nicht ausreichen. Wir müssen Wege finden, um mit den betroffenen Kindern, vor allem Mädchen und Frauen, Kontakt aufzunehmen. Daneben brauchen wir dauerhaft Beratungsstellen, an die sich Betroffene anonym und auch digital wenden können. Eine Sensibilisierungsoffensive bei den zuständigen Behörden vor Ort über die vorhandenen kommunalen Präventionsräte muss schnellstmöglich initiiert werden. Hierfür stehen im Doppelhaushalt 2022/23 des Justizministeriums zusätzliche Finanzmittel in Höhe von insgesamt 400.000 € zur Verfügung. Langfristig müssen wir einen Dauerlauf starten und beim Thema konsequent am Ball bleiben.

Eine kurzfristige Maßnahme ist die Verschärfung des § 237 StGB. Auch Kinderehen, die dem Anschein nach freiwillig geschlossen werden, müssen dem Strafrecht unterfallen. Der Staat muss seine Schutzfunktion gegenüber Kindern wahrnehmen, denn verheiratete Mädchen sind häufig Opfer sexuellen Missbrauchs. Es geht beim Thema Kinderehen um elementare Menschenrechte, und hierzu gehört auch, dass bereits Kinder Rechte haben und weder Werkzeuge von traditionellen Familienstrukturen, Ehrverständnis oder Religion sind, so Calderone abschließend.