Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Quakenbrück hat sich ein weiteres Mal mit dem Bebauungsplan Hartlage-West beschäftigt. Die Mitglieder folgten dem Vorschlag der Verwaltung, nicht nur wie bereits beschlossen die darin ausgewiesenen Überschwemmungsflächen (HQ 100) von einer Bebauung auszunehmen, sondern auch die sogenannten Hochwassergefahrengebiete (HQ extrem). Gemeint sind damit Flächen, die von einem Hochwasser betroffen sind, das statistisch gesehen seltener als alle 100 Jahre auftritt. Außerdem hatten die Fraktionen eine Reihe von Änderungswünschen.
Fachbereichsleiter Frank Wuller erläuterte die Hintergründe. Zwar bestehe laut Gesetzeslage keine Verpflichtung, Hochwassergefahrengebiete von einer Bebauung auszunehmen. Das Problem: „Es gibt noch keine höchstrichterliche Rechtssprechung.“ Deshalb bestehe die Gefahr, dass der neue Bebauungsplan eine neue juristische Angriffsfläche biete, wenn auch HQ-Extrem-Gebiete überplant würden. Die Verwaltung habe danach nach Absprache mit dem Planer entschieden, auch diese Flächen aus dem Bebauungsplan herauszunehmen, erläuterte der stellvertretende Stadtdirektor.
Diese Entscheidung hat Konsequenzen: Das ehemals gut zwölf Hektar große Baugebiet zwischen Hartlager Weg und Großer Mühlenhase ist inzwischen um mehr als die Hälfte geschrumpft. Die Stadt hatte bereits Anfang des Jahres wegen einer vor dem Oberverwaltungsgericht anhängigen Klage die Überschwemmungsflächen aus der Bebauung herausgenommen, obwohl der Landkreis Osnabrück dafür eine wasserbehördliche Erlaubnis gegeben hatte. So bleiben rund 5,5 Hektar übrig, auf denen etwa 55 Bauplätze ausgewiesen werden könnten. „Das ist weniger, als einmal gedacht war“, sagte Wuller und erinnerte an den Nachfragedruck nach Wohnbauland in Quakenbrück. Zurzeit gibt es mehr als 170 Interessenten, die gerne ihr Eigenheim in der Burgmannstadt bauen würden. Er hoffe, dass das Genehmigungsverfahren im Dezember abgeschlossen werde, damit im kommenden Frühjahr die Erschließung beginnen könne. Grundstücke könnten frühestens im Sommer 2019 verkauft werden.
„Das ganze Baugebiet sieht eigenartig aus. Da gibt es Straßen, die im Nichts enden“, kommentierte Manfred Neebuhr (FDP) das Aussehen des geänderten Bebauungsplans. Er plädierte dafür, das ganze Verfahren zunächst auf Eis zu legen und das anhängige Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg abzuwarten. „Das ist halber Kram“, sagte er und beantragte eine Vertagung. Die aber lehnten CDU, SPD, Grüne und Linke mehrheitlich ab. „Wir müssen ein Signal an die Bauwilligen senden, dass wir bemüht sind, im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten Bauland ausweisen“, hielt Bürgermeister Matthias Brüggemann (CDU) dem entgegen. Optimal sei der Entwurf nicht, „aber nichts zu machen, ist schlechter als diese Lösung“, merkte Christian Calderone (CDU) an. Deutliche Worte fand auch Thomas Fisse (SPD): „Wir können es uns nicht leisten, es noch einmal zu verschieben.“ Es gebe viele Bauwillige, „die warten“.
Kritik am Entwurf für den Bebauungsplan übte auch Andreas Henemann (Bündnis 90/Die Grünen). Er präsentierte eine Reihe von Änderungswünschen, denen der Ausschuss in vielen Fällen einstimmig folgte. Dazu gehört, dass die Stadt sich weiter bemüht, dass Baugebiet an die Bürgermeister-Magnus-Straße anzuschließen und mit den Eigentümern der zwischen Hartlage-West und Bürgermeister-Magnus-Straße liegenden Flächen zu verhandeln. Außerdem sollen unterschiedliche Gebäude- und Dachformen in Quartieren zusammengefasst werden und nicht überall im Gebiet möglich sein.
Unstrittig waren auch die von der CDU angeregte Verpflichtung, Flachdächer und Dächer mit geringer Neigung zu begrünen. Nicht durchgesetzt haben sich die Grünen mit der Auflage, den Bauherren erneuerbare Energie bei der Strom- und Wärmeerzeugung vorzuschreiben. Einer Meinung war der Ausschuss auch bei weiteren CDU-Anträgen: Schotter, Splitt oder Kies soll als Gartengestaltung ausgeschlossen werden. Einzelbäume sollen entlang des Siedlungsrandes sowie der Straßen und Fußwege gepflanzt werden. Einige Punkte, wie die Forderung der Grünen nach einer Obergrenze bei der Versieglung von Grundstücksflächen oder der Versickerung von Oberflächenwasser auf den Parzellen will die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses am Montag, 10. September, klären. Der Rat soll Ende September die erneute Auslegung des B-Planes beschließen.