Quakenbrück I Pressemitteilung vom 24.01.2016

Eine Anregung aus der Artländer Bürgerschaft nahm der Landtagsabgeordnete Christian Calderone (CDU) zum Anlass, die Landesregierung in einer so genannten Kleinen Anfrage zu fragen, warum die Quakenbrücker Landstraße (L70) zwischen Quakenbrück und Menslage mit Schutzplanken ausgerüstet wurde. Danach erfolgte die Ausrüstung im Rahmen eines landesweiten Modellprojektes zum Schutz von Baumunfällen.

Aufgrund vorliegender Unfallzahlen im Bereich von Baumunfällen und daraus resultierender Erkenntnisse solle in Niedersachsen zunächst modellhaft in sechs Landkreisen (Cuxhaven, Emsland, Friesland, Hildesheim, Osnabrück, Osterholz) versucht werden, mittels zusätzlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen die Baumunfallzahlen deutlich zu senken, heißt es. Die Auswahl der beteiligten Landkreise erfolgte laut Landesregierung zu Beginn des Jahres 2014 anhand der Unfallzahlen im Jahr 2012. Der Landkreis Osnabrück wies demnach im landesweiten Vergleich die zweithöchste Zahl von Unfällen außerorts (ohne Bundesautobahnen) mit durch Anprall an einen Baum getöteten oder schwerverletzten Personen auf.

Eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung wurde daraufhin für 396,15 Kilometer für die im Kreisgebiet insgesamt vorgehaltenen 1.372 Straßenkilometer an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen angeordnet, davon 4,1 km an Bundesstraßen, 237,75 km an Landesstraßen und 154,30 km an Kreisstraßen. Außerdem würden an ausgewählten Abschnitten von Bundes- und Landesstraßen so genannte „Fahrzeug-Rückhaltesysteme“ errichtet, so die Landesregierung weiter. Ein solches Rückhaltesystem ist auch an der Quakenbrücker Landstraße errichtet worden: „Bei der Quakenbrücker Landstraße handelt es sich um eine besonders unfallauffällige Strecke in Bezug auf Baumunfälle.“

Eine Nachrüstung der Leitplanken zum Schutz von Motorradfahrern sei nicht vorgesehen, erläuterte die Landesregierung. Fahrzeug-Rückhaltesysteme sollten die Verletzungsfolgen von Unfällen vor allem für Pkw und Lkw möglichst gering halten. Motorradfahrende seien bei einem Sturz im Bereich von Schutzplanken einem mehrfach höheren Verletzungsrisiko ausgesetzt, jedoch handele es sich bei der L 60 laut Landesregierung nicht um eine ausgewiesene Motorradstrecke. Die dort zum Teil erforderlichen Einzelschutzsysteme für singuläre Bäume ließen sich ohnehin nicht mit einem Unterfahrschutz ausstatten. Eine Auswertung des Modellprojekts sei erst am Ende der Gesamtlaufzeit vorgesehen.