Quakenbrück | Bersenbrücker Kreisblatt vom 27. Februar 2013

Für die Stadt Quakenbrück ist es eine Premiere: Erstmals hat der Rat eine Gestaltungsrichtlinie für die Innenstadt verabschiedet. Sie soll mithelfen, die Aufenthaltsqualität zu steigern, kurzum, das „Wohnzimmer“ gemütlicher und schöner zu machen. Auch die dazugehörige Satzung für Sondernutzungen passierte den Stadtrat einstimmig. Die gute Nachricht für die Geschäftsinhaber: Gebühren werden erst einmal nicht erhoben.

Eineinhalb Jahre hatten die Gremien der Stadt gemeinsam mit der Wirtschaftsgemeinschaft Quakenbrück (WGQ) und den Bürgern darüber diskutiert, wie die Innenstadt noch besser aufgestellt werden könnte. Herausgekommen ist nach den Worten von Stadtdirektor Reinhard Scholz nun ein Paket, in dem der Weg zu einer attraktiveren Innenstadt aufgezeigt wird. „Ein langer Prozess hat zu einem guten Anfang geführt“, sagte er in der Sitzung des Stadtrates am Montagabend.

Das Paket besteht aus einer Gestaltungsrichtlinie. Sie legt fest, wie der öffentliche Raum vor den Geschäften genutzt werden darf, wie und wo Werbeständer als Kundenstopper vor den Geschäften aufgestellt werden dürfen. Wie groß Schirme sein dürfen und wie das Mobiliar aussehen sollte – alles dient dem Zweck, das schmucke Bild der Innenstadt zu erhalten und nicht durch eine anspruchslose und widersprüchliche Gestaltung zu stören. Scholz: „In der Gestaltungsrichtlinie steht, was geht, was nicht geht und was wünschenswert wäre.“

In der Satzung für Sondernutzungen ist das alles noch einmal in zwölf Paragrafen zusammengefasst. Darin steht zum Beispiel, dass Kleiderständer und Werbeschilder so aufzustellen sind, dass sie nicht zur Stolperfalle werden. Oberstes Ziel sei, etwas für die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer zu tun, so Scholz. Aus der Langen Straße, in der bisher Tempo 20 gilt, wird ein verkehrsberuhigter Bereich, umgangssprachlich auch „Spielstraße“ genannt. Dort gilt, dass Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen dürfen. Radler, Fußgänger und Kraftverkehr sind gleichberechtigt. Der Autoverkehr darf nur Schrittgeschwindigkeit fahren.

Auf Gebühren will die Verwaltung nach den Worten des Stadtdirektors zunächst verzichten. Lediglich eine „überschaubare Verwaltungsgebühr“ sei bei Beantragung erlaubnispflichtigen Sondernutzungen einmalig zu entrichten. „Wir haben damit etwas Wegweisendes geschaffen“, fasste es Reinhard Scholz zusammen. Nun gelte es, Erfahrungen zu sammeln.

„Das ist eine Wirtschaftsförderungsmaßnahme und keine Generierung neuer Einnahmen“, kommentierte Christian Calderone (CDU) die Entscheidung, von einer Gebührensatzung Abstand zu nehmen. Franz Diekel (FDP) gestand ein, angesichts der detaillierten Regelungen in der Gestaltungsrichtlinie „zunächst etwas angefasst gewesen zu sein“. Er hätte sich etwas weniger Bürokratie gewünscht, letztlich aber sei das vorgelegte Paket gut für die Stadt Quakenbrück, „das Rothenburg des Nordens“.