Hannover I Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag des Landes Niedersachsen vom 13. November 2019

„Mit der Änderung des § 201 a StGB wird eine Lücke im Strafrecht geschlossen. Der Gesetzentwurf ist überfällig, denn es ist höchst anstößig und widerwärtig, wenn Schaulustige aus reiner Sensationsgier Bildaufnahmen von verstorbenen Unfallopfern anfertigen und diese dann auch noch öffentlich über das Internet verbreiten. Dabei kommt hinzu, dass Rettungskräfte bei ihrer Arbeit behindert werden. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung im Bundesrat den Gesetzentwurf vollumfänglich unterstützt, so dass die Strafverschärfung zügig in Kraft treten kann“, erklärt Christian Calderone, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.

Hintergrund:

Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen von Verkehrsunfallopfern beschlossen. Danach soll zukünftig durch eine Änderung des § 201 a StGB das Anfertigen und Verbreiten von Fotos verstorbener Personen bei Verkehrsunfällen unter Strafe gestellt werden. Schaulustige fertigen bei Unglücksfällen und Unfällen immer häufiger Videos oder Fotos an, die dann in sozialen Netzwerken verbreitet werden. Dies war bisher nicht strafbar, soweit verstorbene Personen aufgenommen wurden.