Hannover I Pressebericht der Celleschen Zeitung vom 29. April 2021, Autor Michael Evers

Wer vollständig gegen Covid-19 geimpft ist, muss etwa beim Friseurbesuch in Niedersachsen keine negative Testbescheinigung mehr vorlegen. In der Corona-Verordnung sei dies bereits seit dem 19. April geregelt, teilte die Staatskanzlei in Hannover mit. Die Voraussetzung: Die Corona-Schutzimpfung müsse mindestens seit 15 Tagen komplett abgeschlossen sein, dies sei durch den Impfpass oder die Impfbescheinigung zu belegen. Diese Regelung gelte auch für Hochinzidenzkommunen mit einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen, betonte die Staatskanzlei am Mittwoch.

Dort muss sonst jeder auch beim Terminshopping, das bis zu einem Wert von 150 möglich ist, ein negatives Testergebnis vorlegen. Es genügt kein häuslicher Selbsttest, sondern nur das Ergebnis eines Schnelltests unter Aufsicht. In den Corona-Testzentren, die es in allen Kommunen gibt, kann sich jeder mindestens einmal in der Woche kostenlos auf das Coronavirus testen lassen.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte Anfang April in einem Bericht an das Bundesgesundheitsministerium erklärt, „dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung wahrscheinlich keine wesentliche Rolle mehr spielen“. Die Einschätzung bezieht sich auf das Übertragungsrisiko „spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis“. Rechtsexperten sind sich einig, dass an einer Lockerung der Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte kein Weg vorbeiführt.

Auch die Politiker im Landtag in Hannover haben über die Frage von mehr Rechten für bereits gegen Corona geimpfte Menschen diskutiert. Man müsse sich mit einer schrittweisen Rückkehr zur Normalität befassen, beginnend bei all jenen, bei denen individuell der Grund für die Freiheitseinschränkung weggefallen ist, argumentierte der CDU- Abgeordnete Christian Calderone am Mittwoch im Parlament.
Auch der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Birkner meinte, Grundrechtseingriffe könnten nicht wegen gefühlter Ungerechtigkeiten aufrechterhalten werden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Helge Limburg, betonte in der Debatte: „Geimpfte, Genesene und negativ Getestete gleichzustellen ermöglicht nämlich jeder und jedem letztlich den gleichen Zugang: Nichtgeimpfte können durch negative Tests dann das gleiche erreichen wie Geimpfte.“

In dem Zusammenhang forderten Limburg und Birkner von der Landesregierung ein Konzept für Öffnungsschritte, das bereits mit der nächsten Landes-Corona-Verordnung vom 10. Mai an greifen müsse.